Begrapscht und berührt: Geldstrafe für Schüler

Wegen sexueller Belästigung einer Mitschülerin wurde am Dienstag ein 15-jähriger Oberländer am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Er soll das gleichaltrige Mädchen über Monate hinweg begrapscht haben.

Über Monate hinweg gab es immer wieder Vorfälle, bei denen der 15-Jährige seine Mitschülerin an den Brüsten, am Gesäß oder im Intimbereich berührt hatte. Der Schüler wurde jedoch nicht wegen all dieser Vorfälle verurteilt, teilweise seien die Berührungen auch nur flüchtig gewesen, so schilderte es auch das Opfer. Dennoch erlitt das Mädchen beispielsweise nach einem Klaps einen Bluterguss. Deshalb wurde der Schüler auch wegen Körperverletzung verurteilt.

Teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 560 Euro

Der Beschuldigte wurde nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 560 Euro verurteilt. Die Hälfte davon muss er bezahlen. Zudem wurde ein Teilschmerzengeld in Höhe von 400 Euro für das Opfer anerkannt. Die Richterin schärfte dem Schüler am Ende der Verhandlung nochmals ein, solches Verhalten künftig zu unterlassen. Im Wiederholungsfall werde die Strafe empfindlich schärfer.