Kurden-Demo: OLG Innsbruck bestätigt Urteil

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat das Urteil gegen jenen Veranstalter der Kurden-Demonstration vor drei Jahren in Bregenz bestätigt, der dort zwei 17-jährige Gegen-Demonstranten mit Messerstichen verletzt hat.

Der 28-jährige, in Dornbirn lebende Türke, ist am Dienstag am Oberlandesgericht Innsbruck wegen absichtlich schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, heißt es in einem Bericht der „Neue Vorarlberger Tageszeitung“. Damit bestätigten die Tiroler Richter das Feldkircher Erst-Urteil. Die strafrechtliche Aufarbeitung rund um die Gewalttaten bei der Kurden-Demo in Bregenz 2014 ist damit abgeschlossen.

Erst-Urteil wurde in Innsbruck bestätigt

Im vergangenen Jahr wurde der Mann bereits Mitte Juni am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Haft verurteilt. Sechs weitere Angeklagte wurden zudem zu Geldstrafen verurteilt. Der damals 27-jährige Hauptangeklagte hat durchgehend sämtliche Vorwürfe abgestritten und Berufung gegen sein Urteil eingelegt. Der Prozess fand an mehreren Verhandlungstagen statt, das Polizeiaufgebot war groß - mehr dazu in: Kurdendemo-Prozess: Haft- und Geldstrafen.

Polizei vor Schwurgerichtssaal

ORF

Hintergrund

Die Kurden-Demo fand im Oktober 2014 statt. Etwa 500 Kurden hatten sich damals in Bregenz versammelt. Die Lage eskalierte angeblich zwischen kurdischen Ordnern und einer Gruppe von Türken und Tschetschenen vor Beginn der Demo. Neben zwei 17-Jährigen mit lebensbedrohlichen Stichverletzungen wurde ein weiterer Mann leicht verletzt. Es wurden auch Rauchbomben gezündet - mehr dazu in: Drei Verletzte bei Kurden-Demonstration.