Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Anwalt

Der Rechtsanwalt, der an der Aufhebung des Bettelverbotes in Bludenz durch den Verfassungsgerichthof mitgewirkt hat, ist bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung ein.

Der Dornbirner Rechtsanwalt Anton Schäfer sagt, er habe nach der Aufhebung des Bettelverbotes in Bludenz mit Reaktionen gerechnet. Nun habe ihm die Staatsanwaltschaft Feldkirch mitgeteilt, es werde wegen Verleumdung gegen ihn ermittelt.

Rechtsanwalt geht von Retourkutsche aus

Schäfer sagte, er vermute eine Retourkutsche. Er habe im Vorjahr Stadtpolizisten von Dornbirn wegen Überschreitung der Kompetenzen als auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt. Nun werde ihm vorgeworfen, er hätte die Polizisten wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Das stimme nicht, so Schäfer.

Es sei damals um die rechtswidrige Verhaftung einer älteren Frau aus der Volksgruppe der Roma gegangen. Die Frau sei in Schubhaft genommen worden, obwohl sie haftuntauglich gewesen sei. Der Verwaltungsgerichthof habe inzwischen festgestellt, dass sowohl die Verhaftung als auch die Abschiebung der Frau rechtswidrig gewesen sei.

Das Verfahren gegen die Stadtpolizisten von Dornbirn sei dennoch von der Staatanwaltschaft Feldkirch eingestellt worden und einem Fortsetzungsantrag keine Folge gegeben worden, so Schäfer. Er sehe dem Ermittlungsverfahren gegen ihn gelassen entgegen. Von der Staatsanwaltschaft Feldkirch war am Freitag keine Stellungnahme zu bekommen.

Link: