Umstrittener Grundstücksdeal: Käufer wehrt sich

Die Wogen rund um den umstrittenen Grundstückskauf in Hard gehen weiter hoch. Der Käufer und ÖVP-Funktionär Albert Büchele wehrt sich gegen die Vorverurteilungen, er sei sich keiner Schuld bewusst. Daher werde er auch nicht vorzeitig aus seinen Ämtern zurücktreten und in Berufung gehen.

Nach Beratung mit seinem Rechtsanwalt hat sich der ÖVP-Gemeindepolitiker entschlossen, sein öffentliches Schweigen zu brechen. Der heute 98-jährige Besitzer des Grundstücks habe ihn bis zum Verkauf vor zwei Jahren immer wieder besucht und ihm das Grundstück angeboten, sagt Albert Büchele. Er habe es ihm sogar schenken wollen. Hätte er gewusst, dass der Verkäufer dement ist, hätte er von dem Geschäft die Finger gelassen.

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Umstrittener Grundstücksdeal

Käufer Albert Büchele aus Hard und sein Anwalt Nicolas Stieger nehmen zur Causa Stellung.

Er habe sich deshalb nichts vorzuwerfen und sehe auch keinen Grund von einem Amt zurückzutreten, so Büchele. Sein Anwalt, Nicolas Stieger, unterstreicht die Angaben Bücheles. Es gebe ein Schreiben an die Gemeinde Hard, in dem der Verkäufer darüber schreibt, wie froh Hard sein könne, dass diese Fläche mitten in Hard grün bleiben werde und dass er will, dass Albert Büchele das Grundstück bekomme. Eine Berufung gegen das Gerichtsurteil ist auch deshalb sehr wahrscheinlich, sagt Büchele.

Wallner stellt sich hinter Kucera

Auch Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat am Dienstag erstmals Stellung zu den Vorwürfen genommen. Schützenhilfe gibt es für Landtagsabgeordneten Matthias Kucera (ÖVP). Er hat damals den Vertrag aufgesetzt. Laut Wallner seien die Vorwürfe gegen Kucera völlig haltlos. Kucera habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Weniger in Schutz nahm Wallner den Nutznießer des Vertrags, den Harder ÖVP-Funktionär Albert Büchele. Büchele, der auch im Hypo-Aufsichtsrat ist, dürfte sein Mandat verlieren. Wallner sagte im Pressefoyer, das Mandat von Büchele laufe aus. Er gehe davon aus, dass Büchele nicht mehr in den Hypo-Aufsichtsrat bestellt werde - mehr dazu in: Umstrittener Grundstücksdeal: Wallner stellt sich hinter Kucera.

Rechte und Pflichten: Rolle des Anwaltes

Weiter in Diskussion steht auch die Rolle eines Rechtsanwaltes bei einem derartigen Fall. Setzt er tatsächlich nur den Vertrag auf oder hat er gegenüber den Vertragsparteien auch Aufklärungspflichten? Für den Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg, Christian Hopp, handle es sich bei dem konkreten Fall um eine difizile Angelegenheit. Es sei ein Unterschied ob zwei erfahrene Parteien einen Vertrag abschließen, da habe ein Rechtsanwalt weniger Plichten als wenn ein Vertrag für reine Laien gemacht werde.

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In Vorarlberg Heute spricht der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg, Christian Hopp, im Interview mit ORF-Redakteur Jürgen Sebö über die Anforderungen eines Rechtsanwaltes.