Wahlkarten: Was man beachten sollte

In vier Wochen wählt Österreich einen neuen Nationalrat. Rund 15 Prozent der Wahlberechtigten werden eine Wahlkarte beantragen, damit sie ihre Stimme ortsunabhängig abgeben können. Was man beachten sollte, erfahren Sie hier.

Ab sofort können Wahlberechtigte eine Wahlkarte beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, sagt Andrea Schenkermayer von der Landeswahlbehörde - zum Beispiel schriftlich: „Das geht im Wege von E-Mail, Internetantrag oder Brief, oder man kann sie mündlich beantragen. Telefonisch geht nicht.“

Die Identität wird beim Onlineantrag etwa durch die Bürgerkarte oder Handysignatur, der Reisepassnummer, einem gescannten Lichtbildausweis oder dem Antragscode nachgewiesen. Ohne diesen Nachweis wird die Wahlkarte eingeschrieben per Post zugestellt - dabei erfolgt dann die Identifizierung.

Mehrere Möglichkeiten

Mit der Wahlkarte eröffnen sich mehrere Möglichkeiten, die Stimme abzugeben. Möglich ist etwa die Briefwahl, erläutert die Expertin: „Dabei gebe ich den ausgefüllten Stimmzettel in das braune Kuvert mit dem ‚8er‘ oben und lege das in die Wahlkarte. Die Wahlkarte verschließe ich und unterschreibe diese.“ Sie muss dann so abgeschickt werden, dass sie bis zum Wahlsonntag bei der Bezirkshauptmannschaft eintrifft.

Die Wahlkarte berechtigt aber auch zur Stimmabgabe in jedem Wahllokal in Österreich. Dabei muss das Kuvert zugeklebt sein. Eine weitere Möglichkeit: „Man kann die Briefwahlkarten am Wahltag noch bei den Bezirkshauptmannschaften abgeben. Dort ist am Wahltag ein Büro eingerichtet, das die Wahlkartenstimmen entgegennimmt“, sagt Schenkermayer. Eher weniger beliebt sei die Möglichkeit, die Stimme in einem Wahlkartenlokal abzugeben.

Es ist noch Zeit

Zeit für den Wahlkartenantrag ist noch genug. Er könne schriftlich bis Mittwoch vor der Wahl und mündlich bis Freitag vor der Wahl um 12.00 Uhr beantragt werden, sagt Schenkermayer. „Schriftlich wäre es dann noch möglich, wenn ich jemanden bevollmächtige, die Wahlkarte abzuholen.“

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