Steuerausgleich: AK rät zur Kontrolle

Auch wenn die Arbeitnehmerveranlagung seit diesem Jahr vom Finanzamt automatisch durchgeführt werden kann, rät die Arbeiterkammer, die zurück erstattete Summe immer genau zu kontrollieren.

Seit dem 1.1.2017 wird die Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt automatisch durchgeführt. Das funktioniere aber leider nicht immer richtig, sagt Eva-Maria Düringer, Steuerrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer Vorarlberg.

AK-Fall: 1.800 Euro zu wenig rückerstattet

So habe beispielsweise ein Koch routinemäßig seine rückerstattete Summe nachrechnen lassen. Es stellte sich heraus, dass dem Koch 2.841 Euro Rückerstattung zustehen würden, tatsächlich bekommen hat der Mann aber nur 1.043 Euro. Das Finanzamt lag also bei seinen Berechnungen um fast 1.800 Euro daneben.

Düringer weist darauf hin, dass die Automatik des Finanzamts nur zwei Jahre zurückgreife und bei der Berechnung weder Alleinverdiener-, Alleinerzieher- noch Kinderfreibeträge berücksichtige. Deshalb empfiehlt die AK-Steuerexpertin: Den automatischen Steuerausgleich immer nachzukontrollieren.