Misshandlungsopfer erhält doch Schmerzengeld

Eine Wendung gibt es im Fall jenes Misshandlungsopfers, dem vom Sozialministeriumservice in einer ersten Information Schmerzengeld verwehrt wurde. Die Frau soll das Geld jetzt doch erhalten.

Jahrelang wurde Helga P. von ihrem damaligen Partner verprügelt. Nach einer besonders schweren Attacke erstattete sie Anzeige, ihr Partner wurde verurteilt. Die Frau stellte einen Antrag auf Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz - der vom Sozialministeriumservice aber abgelehnt wurde. Die Begründung: Die Frau habe „besonders nachlässig und leichtsinnig“ gehandelt, weil sie sich nicht früher von ihrem Mann getrennt habe.

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Gewaltopfer wird entschädigt

Eine neue Wendung gibt es im Fall der 60-jährigen Frau, die jahrelang von ihrem Mann geschlagen wurde. Nun soll die Frau doch entschädigt werden.

Unmittelbar nach der Ausstrahlung des ORF-Berichts hat das Sozialministeriumservice Vorarlberg reagiert und das Ministerium in Wien kontaktiert. „Wir haben uns dann gemeinsam am Donnerstag diesen Fall nochmals angesehen und sind zu der Beurteilung gekommen, dass man den Fall klarerweise im Sinne des Opfers entscheiden muss“, sagte Leiter Martin Staudinger am Freitag dem ORF Vorarlberg. „Dem Herrn Bundesminister ist es auch sehr wichtig, dass das Verbrechensopfergesetz immer im Sinne des Opfers entschieden wird - und das werden wir in diesem Fall auch tun.“

Stöger: Opfer nicht als Schuldige darstellen

Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte am Freitag zudem, dass man „keinen Grund für einen Ausschluss der Anspruchsberechtigung“ sehe. Das Sozialministerium ist die Oberbehörde der Servicestelle. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) ließ ausrichten, dass Opfer von Gewalt nicht als Schuldige dargestellt werden sollten.

Das Gesetz sei dazu da, schnell Opfern von Gewaltverbrechen Hilfe zukommen zu lassen, so Stöger. Das Sozialministeriumservice in Vorarlberg habe man nun gebeten, sich den Fall so rasch wie möglich noch einmal anzuschauen und mit der Betroffenen Kontakt aufzunehmen.

Beurteilung in Salzburg erfolgt

Laut Sozialministerium soll der für die 60-jährige Frau positive Bescheid in den nächsten Wochen zugestellt werden. Sie könnte eine Entschädigung in Höhe von 4.000 bis 8.000 Euro erhalten. Staudinger unterstrich, dass es sich bei der Entscheidung nicht um einen Einzelfall handle. Das Gesetz sei dazu da, dass bürgerfreundlich entschieden werde. Auch im Fall eines negativen Bescheids hätte eine Anfechtung ein positives Ergebnis vor Gericht erzielt, war sich der Landesstellenleiter sicher.

Zu der Beurteilung sei es allerdings nicht in der Servicestelle Vorarlberg, sondern in Salzburg gekommen, so Staudinger. Diese Landesstelle sei für Verfahren nach dem Verbrechensopferschutzgesetz zentral zuständig.

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