Gewaltopfer Geld verwehrt: Volksanwalt prüft

Der Fall eines Gewaltopfers, dem vom Sozialministerium Schmerzengeld verwehrt wurde, beschäftigt jetzt auch die Volksanwaltschaft. Volksanwalt Günther Kräuter leitete eine amtswegige Prüfung ein.

Die Frau war jahrelang von ihrem Mann misshandelt worden. Nachdem ihr Peiniger gerichtlich verurteilt worden war, beantragte sie Schmerzengeld. Der Antrag wurde vom Sozialministerium Service abgelehnt. Im Antwortschreiben hieß es, die Frau habe „besonders nachlässig und leichtsinnig gehandelt“, weil sie sich nicht eher von ihrem Mann trennte.

Volksanwalt Kräuter erfuhr von dem Fall durch einen Bericht des ORF und leitete eine Prüfung ein. Das Antwortschreiben der Sozialministeriumsstelle bezeichnete er als „untragbar“: „Dem Opfer selbst die Schuld für seine Situation zu geben, ist beschämend und inakzeptabel. Gewaltopfer müssen unterstützt und ermuntert werden, mit ihrem Anliegen an die Öffentlichkeit zu gehen.“

Staudinger: Fall wird „noch einmal analysiert“

Martin Staudinger, der Leiter des Sozialministeriumsservice Vorarlberg, verwies am Donnerstag darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. „Die Nachricht an ihren Anwalt war, dass man nach den ersten Gesprächen mit der Dame den Antrag ablehnen müsste. Er solle aber zusätzliche ärztliche Unterlagen beibringen.“ So oder so, sagte Staudinger, werde der Fall „noch einmal analysiert“.