Landesvolksanwalt prüft Mindestsicherung

Die am 1. Juli in Kraft tretende Verordnung zur Mindestsicherung wird zu einem Zankapfel zwischen der ÖVP und dem Landesvolksanwalt. Letzterer will die Verordnung vom Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen.

Für diese Überlegung wird Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda von ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück scharf kritisiert. Er solle sich auf seine Kernaufgaben als Bürgeranwalt konzentrieren, so Frühstück. Eine Klage beim Verfassungsgerichtshof über eine Landesverordnung einzubringen, zähle nicht unbedingt dazu.

Bachmayr-Heyda weist Vorwürfe zurück

Der Landesvolksanwalt reagiert auf die Vorwürfe mit Unverständnis. In der Vorarlberger Landesverfassung stehe geschrieben, dass der Landesvolksanwalt dem Verfassungsgerichtshof Verordnungen zur Prüfung vorlegen kann. „Das ist eine Grundaufgabe des Landesvolksanwaltes, die Gesetzmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit von Verordnungen überprüfen lassen zu können- und das natürlich auch zu tun, wenn es Bedenken gibt“, sagt Bachmayr-Heyda.

Entscheidung bis Herbst

Der Landesvolksanwalt wird nach eigenen Angaben die Bedenken bezüglich der Mindestsicherung nochmals genau prüfen. Es gelte abzuklären, ob die Argumente einer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof standhalten. „Im Herbst wird feststehen, ob ich die Verordnung dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlege oder nicht“, so der Landesvolksanwalt.

Bachmayr-Heyda betont zudem, dass er nicht der erste Vorarlberger Landesvolksanwalt wäre, der eine Verordnung vor den Verfassungsgerichtshof bringt. Bereits seine Vorgänger hätten das in der Vergangenheit schon mehrfach gemacht.

SPÖ verteidigt Landesvolksanwalt

Die Vorarlberger SPÖ stellt sich hinter Bachmayr-Heyda. Es gehe nicht an, dass von Seiten der ÖVP versucht werde, dem Landesvolksanwalt den Mund zu verbieten, erklärt SPÖ-Sozialsprecher Michael Ritsch. So habe Bachmayr-Heyda von Beginn an Bedenken zur Kürzung der Mindestsicherung geäußert. Die Landesregierung habe diese jedoch ignoriert, so Ritsch, der die Bedenken des Landesvolksanwaltes teile.

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