Falsches Alter: Medizinische Tests bei Flüchtlingen

In Vorarlberg leben derzeit 180 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Immer wieder gibt es Zweifel an den Altersangaben, so genießen unter 18-Jährige besonderen Schutz. Mit einer medizinischen Altersüberprüfung soll dann Klarheit geschaffen werden.

Bis die Flüchtlinge 18 Jahre alt sind, genießen sie in Österreich einen besonderen Schutz und sind in speziellen Unterkünften untergebracht. Im Laufe der Zeit hat sich jedoch herausgestellt, es gibt immer wieder Zweifel an den Altersangaben der Flüchtlinge, auch in Vorarlberg, heißt es bei den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften und beim Innenministerium.

Im vergangenen Jahr haben österreichweit 4.600 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt. In gut der Hälfte davon wurde deshalb ein Altersfeststellung beantragt. Dabei kam heraus, dass 41 Prozent der untersuchten minderjährigen Flüchtlinge laut den Medizinern älter als ursprünglich angenomme sind. Bei wie vielen Jugendlichen, die in Vorarlberg leben, eine solche Altersfeststellung durchgeführt wurde, lässt sich nicht genau sagen. Von den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften und dem Innenministerium gibt es dazu keine genauen Angaben. Jedoch sei es auch schon in Vorarlberg vorgekommen, dass vermeintlich minderjährige Asylwerber nach der Untersuchung als volljährig eingestuft wurden.

Ablauf der Altersbestimmung in Österreich

Grundsätzlich werden die Untersuchungen im Rahmen der Erstaufnahme im niederösterreichischen Traiskirchen durchgeführt. Dort findet zuerst ein medizinischen Check statt. Wenn danach Zweifel an der Altersangabe bestehen, kommt es zu einer genauen Untersuchung. Es kann aber auch sein, dass die Altersüberprüfung erst später stattfindet, zum Beispiel wenn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Zweifel am Alter der Jugendlichen hat. Die Untersuchungen finden jedenfalls nicht in Vorarlberg statt, sondern in Wien, Linz oder Graz, heißt es bei den Zuständigen.

Kritiker: Schwankungsbreite zu groß

Mithilfe von Röntgen-Aufnahmen werden Wachstumsfugen in der Hand oder im Schlüsselbein überprüft. Außerdem werden die Weisheitszähne genau unter die Lupe genommen. So können die Ärzte dann feststellen, wie alt die jeweiligen Jugendlichen mindestens sind. Experten stehen diesen Altersfestellungen jedoch kritisch gegenüber. Katharina Glawischnig von der Asyl-Koordination Österreich etwa sagt, die Schwankungsbreite bei solchen Untersuchungen sei zu groß. Ein genaues Alter lasse sich daher nicht feststellen.

Falsche Angaben: Auswirkungen auf Verfahren

Wenn bei einem Flüchtling festgestellt wird, dass er doch nicht minderjährig ist, verliert er als erstes seinen Status als Minderjähriger und muss somit die Unterkunft verlassen. Zudem werden ihm bestimmte Unterstützungen entzogen, zum Beispiel darf er nicht mehr zur Schule gehen. Für Katharina Glawischnig ist aber der Verlust der Glaubwürdigkeit am schwerwiegendsten für die betroffenen Asylwerber. Denn der Vorwurf, sie hätten falsche Angaben zu ihrem Alter gemacht, wirke sich neagtiv auf den Verlauf des Asylverfahrens aus.