Wegen Missbrauchs von Zehnjähriger verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch ist ein Oberländer wegen des Missbrauchs einer Zehnjährigen zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte laut Gericht die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin missbraucht.

Der Oberländer muss dem Opfer zudem 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, bestätigt Gerichtssprecher Norbert Stütler einen entsprechenden Bericht der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“. Mit dem Urteil von 18 Monaten teilbedingter Haft muss der Mann sechs Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Der Strafrahmen bewegte sich zwischen ein und zehn Jahren Gefängnis. Die Öffentlichkeit wurde von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen.

Gericht: Kind schilderte Vorfall glaubwürdig

Nach Überzeugung des Gerichts habe das Kind den Vorfall glaubwürdig geschildert, berichtet die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“. Der Schöffensenat hege keine Zweifel an der Richtigkeit der plastischen und nachvollziehbaren Angaben der minderjährigen Zeugin, sagte Richter Höllwarth laut Bericht in seiner Urteilsbegründung. Belastet worden sei der Angeklagte zudem durch objektivierte Rötungen am Körper des Mädchens sowie durch ein DNA-Gutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizin.

Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Die Verteidigung vermutet einen Racheakt der Mutter des Kindes. Beim angeklagten Vorfall hat der Mann die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin beaufsichtigt.