VfGH bestätigt Flächenwidmung für Raststätte

Für die Raststätte in Hörbranz gibt es nun offiziell grünes Licht. Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist nicht gesetzwidrig: Zu diesem Schluss ist der Verfassungsgerichtshof gekommen. Der Landesvolksanwalt hatte eine Aufhebung beantragt.

Der Flächenwidmungsplan war bereits zum zweiten Mal Thema für den Verfassungsgerichtshof. Im Jahr 2014 hatte dieser den Flächenwidmungsplan auf Antrag der damaligen Landesvolksanwältin Gabriele Strele wegen Mängel in der Kundmachung aufgehoben. Die Hörbranzer Gemeindevertretung beschloss daraufhin den Flächenwidmungsplan in identer Fassung noch einmal.

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Wieder Einwand von Landesvolksanwalt

Der nun amtierende Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda sah in dieser Vorgangsweise eine Gesetzesverletzung und argumentierte, dass die Gemeinde eine neuerliche Grundlagenforschung hätte durchführen und den Flächenwidmungsplan zur Einsicht hätte auflegen müssen.

Der Verfassungsgerichtshof hält in seinem Erkenntnis vom März 2017 diese Einwände für nicht zutreffend. Angesichts der Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof nur die Kundmachung aufgehoben hatte, musste die Marktgemeinde Hörbranz „ausschließlich die Kundmachung der Änderung des Flächenwidmungsplanes in gesetzmäßiger Form (und nicht auch das gesamte Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes) nachholen“, heißt es in dem Erkenntnis - nicht aber das gesamte Verfahren.

Bürgermeister: „Korrektes Vorgehen der Gemeinde“

In Hörbranz ist man mit diesem Erkenntnis zufrieden. Laut Bürgermeister Karl Hehle (ÖVP) habe der Verfassungsgerichtshof den rechtlichen Standpunkt und das korrekte Vorgehen der Gemeinde klar bestätigt.

Eröffnung in knapp einem Jahr geplant

In die Raststätte Hörbranz werden 17 Millionen Euro investiert. Geplant sind 250 Sitzplätze in Restaurant und Take-Away-Bereich samt Terrasse, Shop, Tankstelle sowie Stellplätze für Pkw und Lkw. Die Eröffnung soll im Juni 2018 stattfinden.

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