Kaum Verstöße gegen Stallpflicht in Vorarlberg

Wegen zahlreicher Vogelgrippe-Fälle gilt seit dem 10. Jänner in ganz Österreich die Stallpflicht für Geflügel. In Vorarlberg hat es laut Landesveterinär Norbert Greber bislang nur wenige Verstöße gegeben.

Greber zufolge habe es nur eine Handvoll Anzeigen gegeben, die großen Betriebe würden sich im Großen und Ganzen an die Regeln halten. Wenn es einmal Handlungsbedarf gebe, dann eher bei kleinen Höfen oder privaten Geflügelbesitzern, so Greber. Hier würde aber oft schon ein Informationsgespräch reichen. Manche der Betroffenen seien etwa der Ansicht, dass die Stallpflicht schon wieder aufgehoben sei.

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Stallpflicht als Herausforderung

Seit dem 10. Jänner gilt in Österreich die Stallpflicht für Geflügel. Das stellt Bauern vor Herausforderungen verschiedenster Art.

Wenn allerdings wiederholt Verstöße gegen das Tierseuchengesetz gemeldet würden, werde angezeigt. Das Gesetz sieht hier Strafen von bis zu 4.300 Euro vor.

Ende der Stallpflicht nicht absehbar

Wie lange die Stallpflicht noch gültig sein wird, kann Greber nicht abschätzen. Das entscheide die AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit). Und die beobachte nicht nur Österreich, sondern auch die angrenzenden Nachbarstaaten. Dort gebe es nach wie vor gesperrte Geflügelhöfe. Grundsätzlich nehme das Risiko von Vogelgrippeinfektionen bei höheren Temperaturen abnimmt.