Tarife für Kinderbetreuung fixiert

Das Land Vorarlberg hat - nach der Einführung einer sozialen Staffelung - die landesweit einheitlichen Mindest- und Höchstsätze für Kinderbetreuungseinrichtungen fixiert. Die Schließung von privaten Anbietern scheint vom Tisch.

Ab dem kommenden Herbst können die Kinderbetreuungseinrichtungen im Land ihre Preise nicht mehr eigenständig gestalten, sondern es werden vom Land Mindest- und Höchsttarife vorgegeben, um das System einheitlicher zu machen. Ein im Sommer vorgelegter Entwurf wurde nun überarbeitet, die Tarife für das Betreuungsjahr 2017/2018 fixiert.

Eine erfreuliche Änderung aus Elternsicht im Vergleich zu den ersten Plänen: Die Tarife für die Dreijährigen wurden denen der Kindergärten angepasst. Somit sind ab Herbst für fünf Vormittage (25 Betreuungsstunden) pro Woche monatlich 35 Euro fällig. Im ursprünglich geplanten Tarifkorridor wären die Elternbeiträge höher gewesen - hier übernimmt das Land nun mehr Förderung als zunächst geplant.

Die neuen monatlichen Mindest- und Höchsttarife für Kinderbetreuungseinrichtungen in Vorarlberg zum Nachlesen:

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Staffelung nach Alter des Kindes

Eltern von Unter-Zweijährigen müssen dagegen deutlich mehr bezahlen, auch wenn die Mindesttarife im Vergleich zu den ersten Plänen gesenkt wurden. Bei fünf Vormittagen betragen die Kosten pro Monat zwischen 200 und 260 Euro. Grund für die höheren Tarife für diese Altersgruppe seien die Mehrkosten bei der Betreuung - bei den ganz Kleinen werde mehr Personal benötigt, so Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne). Anders als im ursprünglichen Plan vorgesehen können Eltern ihre Kinder zudem weiterhin für nur zehn Stunden pro Woche - also zum Beispiel zwei Vormittage - anmelden.

Land kommt privaten Einrichtungen entgegen

Nach Angaben von Landesrätin Wiesflecker wurde der urspünglich geplante Tarifrahmen überarbeitet, nachdem private Einrichtungen Schließungen befürchtet hatten. Hintergrund war laut Landesverband der selbstorganisierten Kindergruppen und Elterninitiativen, dass die privaten Einrichtungen sehr unterschiedlich von ihren Heimatgemeinden gefördert werden und manche deshalb auf höhere Elternbeiträge angewiesen seien. Andere Einrichtungen wiederum fürchteten ausbleibende Anmeldungen vor allem bei den Unter-Zweijährigen.

Nun hat das Land den Einrichtungen bei den Betreuungstarifen für zweijährige Kinder etwas mehr Spielraum nach oben gegeben. Und falls Einrichtungen Sonderleistungen - wie einen Bewegungsschwerpunkt - anbieten, können sie das künftig in ihren Tarifen berücksichtigen.

Landesverband begrüßt Änderungen im Wesentlichen

Der Landesverband der selbstorganisierten Kindergruppen und Elterninitiativen begrüßt die Änderungen im Wesentlichen. Das Land sei den Einrichtungen entgegengekommen, Schließungen seien derzeit kein Thema mehr, so Obfrau Bea Madlener-Tonetti. Allerdings müssten die Förderungen durch manche Gemeinden angehoben bzw. die Gemeindeförderung landesweit einheitlich geregelt werden.

Zudem müsse die Einkommensgrenze für die im Herbst 2016 eingeführte soziale Staffelung angehoben werden, so Madlener-Tonetti, denn mit den neuen Tarifen vor allem für die Kleinsten würden vor allem die Mittelverdiener benachteiligt. Die soziale Staffelung wurde im Herbst 2016 als erste Stufe des neuen Tarifsystems eingeführt, damit können derzeit sozial schwächere Familien einen Antrag auf reduzierte Beiträge stellen.

Wiesflecker: Anhebung nicht ausgeschlossen

Was die soziale Staffelung der Tarife betrifft, will Landesrätin Wiesflecker abwarten, ob sich diese in der Praxis bewährt. Falls ja und falls Budget vorhanden sein sollte, ist laut Wiesflecker nicht auszuschließen, dass die Einkommensgrenze in den kommenden Jahren angehoben wird.

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