Erbrechtsstreit: Verlobte gegen Schwester

Eine Umgehung des Erbrechts hat jüngst die Vorarlberger Rechtsprechung beschäftigt. Im Mittelpunkt standen die Schwester des verstorbenen Mannes und seine Verlobte. Letztere bekam vor Gericht Recht zugesprochen.

Der wohlhabende Mann setzte kurz vor seinem Tod seine junge Verlobte als Haupterbin ein. Die Schwester des Erblassers war aber mit ihrem Anteil offenbar nicht zufrieden. Mit Hilfe einer befreundeten Bankangestellten gelang es ihr, an ein Depot ihres Bruders heranzukommen - und noch am Todestag Geld abzuheben. Vor Gericht bekam die Verlobte schließlich Recht und erhielt das behobene Geld zurück.

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Erbschaft beschäftigt Gericht

Nach dem Tod eines vermögenden Mannes entbrennt ein Erbschaftsstreit zwischen der Schwester und der Verlobten.

Notar-Sprecher: „Kein Einzelfall“

Laut Richard Forster, dem Sprecher der Vorarlberger Notare, sind solche Fälle keine Ausnahme. Jeder Erblasser könne - wenn er geschäftsfähig ist - sein Testament noch in der letzten Minute ändern. Forster rät, das Testament frühzeitig zu machen, denn die Praxis würde lehren, dass Aktionen wie in dem beschriebenen Fall zu spät gesetzt werden.

„In diesem Fall war Geschäftsfähigkeit offenbar noch vorhanden, aber die Formvorschriften, die der Gesetzgeber zurecht angeordnet hat - die Schutzvorschriften für einen Geschenkgeber -, sind nicht eingehalten worden“, so Forster. Es komme daher in Vorarlberg immer öfter zu solchen Rechtsstreitigkeiten, sagt der Sprecher der Notare. Das mache sich auch in den Erbschaftsverhandlungen bemerkbar, wo genau dieser Umstand das Thema sei.