Zweieinhalb Jahre Haft in Terrorprozess

Ein 25-jähriger Tschetschene ist am Montag am Landesgericht Feldkirch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde im ersten Terrorprozess des Landes in beiden Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Die Anklage hatte dem asylberechtigten Tschetschenen vorgeworfen, sich in Syrien einer islamischen Terrormiliz angeschlossen zu haben. Er soll im Syrien-Krieg unter dem Oberkommando der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gegen das Regime von Baschar al-Assad gekämpft haben.

Verdächtiger Cobra-Beamte

ORF

Prozess in Feldkirch

Die Anklagepunkte lauteten auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Ausbildung zu terroristischen Zwecken. Der Angeklagte, der sich teilweise schuldig bekannt hatte, wurde in beiden Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit.

Angeklagter teilweise geständig

Der in Bregenz wohnhafte Tschetschene hat laut Anklageschrift zwischen Oktober 2013 und März 2014 am Syrien-Krieg teilgenommen. Ebenfalls vorgeworfen wurde dem heute 25-Jährigen, in Syrien einen Monat lang eine Ausbildung im Umgang mit Schusswaffen absolviert zu haben, um die Kenntnisse für terroristische Zwecke einzusetzen.

Angeklagter gab an, er habe helfen wollen

Der Tschetschene gab zu Prozessbeginn zu, nach Syrien gereist zu sein, religiöse Motive habe er aber keine gehabt. Zum Vorwurf, an einem Treffen von Salafisten in Wien teilgenommen zu haben, entgegnete der Angeklagte, dass er gar nicht wisse, was eine salafistische Gruppierung sei. Nach zwei gescheiterten Ehen sei er im Alter von 21 Jahren noch leicht beeinflussbar gewesen. Als er im Fernsehen einen Bericht über die Kämpfe in Syrien verfolgt habe, habe er es als Muslim als seine Pflicht angesehen, seinen Glaubensbrüdern zu helfen. Er sei nicht nach Syrien gefahren, um eine terroristische Gruppe zu unterstützen.

Der 25-Jährige schloss sich in Syrien laut Anklage der tschetschenischen Miliz Dschunud al-Scham an, die unter dem Kommando des IS steht. Der Angeklagte sagte vor Gericht: Er sei in Syrien gewesen, habe eine Ausbildung mit Waffen, nicht aber mit Sprengstoff erhalten. Er habe sich nicht der Terrormiliz Dschunud al-Scham angeschlossen, sondern sei der Freien Syrischen Armee beigetreten, die aber keine Terrororganisation sei. Es sei ihm darum gegangen, das Assad-Regime zu Fall zu bringen und den Menschen in Syrien zu helfen.

Bis zu zehn Jahre Haft möglich

Für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sieht das Strafgesetzbuch einen Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis vor. Der unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher verhandelte Prozess fand unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Auch das Einsatzkommando Cobra war beteiligt.

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