Verfassungsgerichtshof berät über Gorbach

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät seit Donnerstag über die Beschwerde des früheren Vizekanzlers Hubert Gorbach hinsichtlich der Politikerpension des Landes Vorarlberg. Auch das Bettelverbot in Bregenz steht auf der Agenda.

Hubert Gorbach hat den VfGH wegen des negativen Bescheids des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts bezüglich seines Antrags auf rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs angerufen. Der ehemalige FPÖ-Politiker sieht insbesondere die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 bzw. 65 Jahre als verfassungswidrig an. Zudem sei das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie der Vertrauensschutz verletzt worden - mehr dazu in Gorbach reicht Beschwerde beim VfGH ein.

Bettelverbot auf dem Prüfstand

Die Verfassungsrichter befassen sich zudem mit dem Bettelverbot in Bregenz. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda hat sich vergangenes Jahr in dieser Sache an den VfGH gewandt. Die Verordnung, die das Betteln an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten untersagt, sei rassistisch und räumlich zu weitreichend, so Bachmayr-Heyda - mehr dazu in Bettelverbot: Volksanwalt reicht Beschwerde ein.

Die Entscheidungen des VfGH zu den Fällen Gorbach und Bregenzer Bettelverbot werden erst in einigen Wochen bekannt gegeben. Die erste Session des laufenden Jahres wird voraussichtlich bis zum 18. März dauern.

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