Postings: Haftstrafe für Holocaust-Leugnerin

Eine 53-Jährige hat sich am Freitag wegen eines Facebook-Postings vor dem Schwurgericht in Feldkirch verantworten müssen. Da sie dabei den Holocaust verleugnet hatte, wurde sie zu einer Haft- und einer Geldstrafe verurteilt.

Die Beschuldigte soll im Jänner des Vorjahres auf einer Fußballfanseite bei Facebook den Völkermord durch die Nationalsozialisten geleugnet haben. Anlass war, dass ein deutscher Fußball-Großklub der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz gedachte.

Die Angeklagte schrieb darauf hin das Posting „Damit ist für mich dieser Verein gestorben, er verbreitet Lügen“. Nachdem ein anonymer Internetbenutzer den Fall angezeigt hatte, kam es bei der Verdächtigen zu einer Hausdurchsuchung. Dabei wurde am WC ein Schild mit folgender Aufschrift entdeckt: „Diese Hitlerine braucht eine saubere Latrine“.

Verteidiger: „Eine unwissende einfache Hausfrau“

Die Unterländerin war vor Gericht geständig. Sie habe nicht gewusst, was sie mit dem Posting auslöse. Sie habe im Fernsehen eine Dokumentation gesehen, bei der gesagt worden sei, dass nicht alles über den Völkermord der Nationalsozialisten stimmen würde. Das habe sie dann auch geglaubt, da sie sich in diesem Bereich nicht so gut auskenne und ja auch nicht dabei gewesen sei.

Zum WC-Schild sagte die 53-Jährige, dass es sich dabei nur um einen Scherz handle. Sie bedauere es in jedem Fall, wenn Menschen getötet werden. Ihr Verteidiger sprach von einer „einfachen Hausfrau“, die unüberlegt, unwissend und dumm gehandelt habe. Die Beschuldigte hätte noch etwas von einem Verbotsgesetz gehört.

Die Geschworenen sprachen die Frau nach einer kurzen Beratung schuldig. Die bisher Unbescholtene wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu sieben Monaten bedingter Haft und einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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