Über 200.000 Euro Strafe für Hausabriss

Ein 65-jähriger Unternehmer ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 204.800 Euro verurteilt worden. Er hatte laut Gericht ein aus dem 14. Jahrhundert stammendes ehemaliges Gasthaus ohne Bewilligung abreißen lassen.

„Vergehen nach dem Denkmalschutzgesetz“ lautet der Vorwurf, mit dem sich der niederländische Staatsbürger Dienstagvormittag am Landesgericht in Feldkirch konfrontiert sah. Kläger war das Bundesdenkmalamt, welches das Haid-Haus genannte Gebäude in Innerbraz unter Schutz gestellt hatte. Der Niederländer hatte das Haus, das in seinem Eigentum steht, ohne denkmalbehördliche Bewilligung im April 2015 abreißen lassen. Das Urteil: 204.800 Euro Strafe, davon 52.400 Euro unbedingt.

Schlechte Gebäudesubstanz

Erworben hatte der Niederländer das Grundstück mit einer Fläche von 1.700 Quadratmetern im Jahr 2013. Danach begann er mit der Sanierung des Gebäudes - obwohl sich schon bei Vorgesprächen 2010 abgezeichnet hatte, dass ein Umbau nicht einfach werden würde. Davon setzte er auch das zuständige Amt in Kenntnis.

Für ein paar Abschnitte erhielt der 65-Jährige eine Genehmigung. Dann stellte sich aber heraus, dass sich das Gebäude in einem schlechteren Zustand befand als angenommen. Im April 2015 folgte der Abriss. Einzig der Keller blieb bestehen.

Angeklagter meldet Berufung an

Das Haus sei instabil gewesen, verteidigte sich der Angeklagte am Dienstag. Das habe er auch dem Bundesdenkmalamt mitgeteilt. Das Gericht sah das anders: Der Abriss sei erfolgt, ohne Rücksprache mit den Behörden zu halten. Es verurteilte den Niederländer zu 120 Tagsätzen zu je 40 Euro plus 200.000 Euro Wertersatzstrafe sowie Ersatz der Prozesskosten.

Die hohe Geldstrafe solle auch für Dritte eine abschreckende Wirkung haben, so die Begründung der Richterin. Der Angeklagte meldete Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Abriss Haus Klostertal

ORF

Der Neubau des Hauses in Innerbraz.

Historisches Gebäude

Das aus dem 14. Jahrhundert stammende ehemalige Gasthaus Linde stellt einen Markstein in der Geschichte des Klostertals dar. An einem historischen Verkehrsweg gelegen, war es über Jahrhunderte Treffpunkt der Reisenden. Teile der Fassade waren reich verziert, Fenster und Türen stammten aus der Barockzeit. Während des Baus der Arlbergbahn waren in diesem Gebäude Trentiner untergebracht. Darum auch die bis in die jüngste Vergangenheit erhaltene Aufschrift „Albergo“.

Heute steht dort ein Neubau - allerdings im Stil des alten Hauses, erklärte der Angeklagte. Das Erscheinungsbild allein sei jedoch nicht Ziel des Denkmalschutzes, klärte ihn Richterin Sabrina Tagwercher auf. Es ginge um die alte Bausubstanz, die nun unwiederbringlich verloren sei.

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Im Ort ist die Empörung groß - auch weil viele den Hausbesitzer verstehen können. ORF-Radio-Vorarlberg-Redakteurin Verena Längle hat mit Anwohnern und dem Alt-Bürgermeister von Innerbraz, Werner Walser, gesprochen.