Entwarnung: Keine Vogelgrippe in Möggers

Der Verdacht auf Vogelgrippe auf einem Geflügelhof in Möggers hat sich als Fehlalarm herausgestellt. In einer erneuten Untersuchung waren alle Blutproben negativ, die Betriebssperre wird aufgehoben.

Wie Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) gegenüber dem ORF Vorarlberg erklärte, liegen nun die eindeutigen Ergebnisse der Agentur für Ernährung und Gesundheit (AGES) vor. Demnach sind alle 80 Blutproben, die am Sonntag auf dem Hühnerhof entnommen wurden, negativ auf das Vogelgrippevirus getestet worden. Laut Schwärzler wird somit auch die Betriebssperre mit sofortiger Wirkung aufgehoben. „Für den Betrieb sind das vorgezogene Weihnachten“, sagte Schwärzler.

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Kein H5N8-Virus nachgewiesen

In den Blutproben aus Möggers konnte kein H5N8-Virus nachgewiesen werden. Die vorläufige Sperre des Betriebes wurde wieder aufgehoben.

Erste Tests hatten für Verunsicherung gesorgt

Nachdem am Wochenende immer noch nicht klar war, welche Krankheit sich in dem Geflügelbetrieb mit 3.000 Hühnern in Möggers ausbreitet hatte, waren am Sonntag erneut Blutproben von 80 Hühnern genommen worden.

Das Virus H5N8

Das Vogelgrippevirus H5N8 ist ein für Geflügel gefährliches aggressives Virus. Für Menschen ist es nicht gefährlich.

Anfangs waren die Behörden davon ausgegangen, dass es sich bei der Krankheit der Hühner um das Vogelgrippe-Virus H5N8 handle, da erste Proben vom Donnerstag positiv ausgefallen waren. Am Freitag waren die Ergebnisse hingegen negativ. Mehr dazu in Vogelgrippe-Tests stiften Verwirrung.

Puten gekeult - strikte Stallpflicht für Geflügel

In einem Putenzuchtbetrieb in Hard hat sich der Verdacht auf Vogelgrippe vergangene Woche hingegen bestätigt, am Samstag wurden alle 1.000 Tieren gekeult und seuchensicher entsorgt. Anfang der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass am Bodensee mit dem Vogelgrippevirus infizierte Reiherenten gefunden worden waren. Mehr dazu in Vogelgrippe-Erreger: Stallpflicht kommt.

Bei privaten Geflügelhaltern appellierte Schwärzler auch an die Eigenverantwortung: Bei Auffälligkeiten muss sofort die jeweilige Veterinärabteilung verständigt werden. Schwärzler wies erneut auf die strikt einzuhaltende Stallpflicht hin.