VfGH bestätigt Dornbirner Bettelverbot

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Dornbirner Bettelverbot bestätigt. Rechtsanwalt Anton Schäfer, der Beschwerde gegen das Verbot eingelegt hatte, befürchtet nun ein härteres Vorgehen gegen Armutsmigranten auch in anderen Gemeinden.

Zur Zeit des Christkindlemarktes 2015 wurde eine Frau bestraft, weil sie gegen das kurz zuvor von der Stadt Dornbirn erlassene Bettelverbot gehandelt hatte. Das Verbot gilt an Markttagen in der Innenstadt - mehr dazu in: Dornbirn beschließt Camping- und Bettelverbot. Der Rechtsanwalt der Frau, Anton Schäfer, zog bis vor den Verfassungsgerichtshof, um die Strafe zu bekämpfen. Nach Schäfers Ansicht greift das Verbot übermäßig in die Rechte der Frau ein - vor allem deswegen, weil das Betteln auf einer Fläche von 130.000 Quadratmetern untersagt werde, der Dornbiner Markt aber nur 1.300 Quadratmeter umfasse.

VfGH wies Beschwerde zurück

Der VfGH habe die Beschwerde nun als unbegründet zurückgewiesen, so Schäfer. Die Stadt konnte laut dem Urteil, das dem ORF vorliegt, belegen, „dass auf Grund der spezifischen örtlichen Gegebenheiten, von denen der Verordnungsgeber ausgeht, durch bettelnde Personen die bestimmungsgemäße Benützung dieser öffentlichen Orte, an denen zu den Marktzeiten nachweislich dichtes Gedränge herrscht, derart erschwert wird, dass ein das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstand vorliegt“.

Laut Schäfer hat das Höchstgericht mit der Entscheidung zwar das Dornbirner Bettelverbot bestätigt, aber auch keine generelle Erlaubnis für ein Bettelverbot ausgesprochen. Der VfGH habe ausdrücklich festgehalten, dass seine Entscheidung nur auf den konkreten Fall mit dieser Frau zur Anwendung gelangt sei, so Schäfer. Daraus schließe er, dass „falls wir einen anderen Fall vor den VfGH bringen, das Bettelverbot doch noch als verfassungswidrig aufgehoben werden kann“.

Schäfer rechnet mit Verschärfung

Schäfer befürchtet, dass in manchen Städten und Gemeinden des Landes das höchstgerichtliche Erkenntnis falsch verstanden werden könnte. „Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung in Vorarlberg generalisiert wird, das einige denken, sie könnten jetzt alles machen und praktisch unbegrenzt gegen Armutsmigranten vorgehen.“