Beschäftigung von Asylwerbern „mühsam“

Land und Gemeinden fordern mehr Flexibilität bei Beschäftigung von Asylwerbern. Der Bürokratie-Aufwand sei für Gemeinden sehr mühsam, sagt Werner Müller, Vizepräsident des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

Eine Gemeinde darf einen Asylwerber maximal zehn Stunden pro Woche für gemeinnützige Arbeit einsetzen - aber nicht länger als zwei Wochen hintereinander. Dafür braucht es aber die Genehmigung von Land und Arbeitsmarktservice. Bürokratische Hürden, die auf Kritik stoßen. Laut Müller ist es zwar wichtig, dass es Regeln gibt. Der bürokratische Aufwand sei aber viel zu groß. Vor allem die Fluktuation der Flüchtlinge werde nicht berücksichtigt, sagt Müller.

Müller: Wichtige Richtlinien fehlen

Die gemeinnützige Beschäftigung von Flüchtlingen hat laut Müller aber nicht in allen Bereichen bürokratische Hürden. Ganz im Gegenteil fehlten sogar wichtige Richtlinien: Unklar sei, wofür Asylwerber beschäftigt werden dürfen, wie sie versichert werden müssen und was sie verdienen sollen. Die zuständigen Ministerien für Wirtschaft, Soziales, Integration und Inneres arbeiteten jedoch an entsprechenden Kriterien, erklärt Integrationslandesrat Erich Schwärzler.

Schwärzler will Nachbarschaftshilfe wiederbeleben

Parallel dazu führt das Land laut Schwärzler intensive Gespräche mit dem Bund, um das eingestellte Caritas-Projekt der Nachbarschaftshilfe wiederbeleben zu können. Damit würde die gemeinnützige Beschäftigung von Asylwerbern und ihre Integration viel besser funktionieren, als mit dem derzeitigen System.

Link: