Urteil: Kunde klagt erfolgreich VW

Im Skandal um manipulierte Abgaswerte beim VW-Konzern gibt es jetzt auch in Vorarlberg ein erstes gerichtliches Urteil. Ein Pkw-Käufer hat mit seiner Klage erstinstanzlich recht bekommen und könnte den Großteil der Anschaffungssumme zurückerhalten.

Der Kläger hat vor rund zwei Jahren einen Audi Q3 um 32.000 Euro gekauft. Dabei konnte er, wie das Landesgericht Feldkirch im Urteil bestätigt, davon ausgehen, dass das Auto alle wesentlichen technischen Vorgaben erfüllt. Der Käufer hätte über die Software, mit der die Abgaswerte auf dem Prüfstand manipuliert wurden, informiert werden müssen, der Vertrag wurde deswegen aufgehoben.

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Kunde klagt VW erfolgreich

Im Beitrag sehen Sie: Hans-Jörg Vogl, Rechtsanwalt

Konkret heißt es in dem Urteil laut APA, dass der Irrtum des Kunden wesentlich sei, „zumal er den Vertrag bei Kenntnis der wahren Umstände nicht und auch nicht zu einem billigeren Preis abgeschlossen hätte.“ Und weiter: „Unabhängig von der Frage, ob nun bei dieser Software eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt oder nicht ... wird jedenfalls üblicherweise vorausgesetzt und ist nach den Gepflogenheiten des redlichen Verkehrs als vertragswesentliche Eigenschaft beim Kauf eines Pkw anzusehen, dass nicht eine die Realität verzerrende Software eingebaut ist.“

Weitere Klagen wahrscheinlich

Das Urteil zeige, dass der VW-Konzern bewusst eine Software verwendet hat, die den EU-Richtlinien widerspricht, sagt Hans-Jörg Vogl von der gleichnamigen Kanzlei in Feldkirch. Der Käufer des Q3 bekommt laut Gericht 25.000 Euro zurückerstattet. 7.000 Euro muss er als Benützungsentgelt bezahlen, weil er in zwei Jahren 66.000 Kilometer zurückgelegt hat. Das Urteil, das bereits am 4. August ergangen ist, ist nicht rechtskräftig.

Vogl vertritt laut APA noch 20 weitere Klienten in der Causa. Fünf Fälle seien gerichtsanhängig. Für einige Mandanten will Vogl am Landesgericht Feldkirch eine Klage auf Kränkungsgeld einbringen. VW habe seine Kunden systematisch betrogen und arglistig behandelt: „Eine solche absichtliche Täuschung des Klägers bzw. aller Endkunden des Beklagten, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar“, wird Vogl von der APA zitiert.

Skandal flog im vergangenen Jahr auf

Österreichweit gab es Mitte Juni am Landesgericht in Linz das erste Urteil rund um dem VW-Skandal. In erster Instanz lautete es: Geld retour für den Kunden, wenn er sein Auto zurückgibt. Das Urteil könnte laut Experten weitere Klagen nach sich ziehen - mehr dazu in Anwalt sieht wichtigen Präzedenzfall (news.ORF.at).

Im Herbst 2015 wurde bekannt, dass der Autohersteller VW in mehrere Automodelle eine Software eingebaut hatte, die die Abgaswerte der Fahrzeuge in Testsituationen drückte. Die tatsächlichen Werte im Straßenverkehr lagen bedeutend höher. VW startet daraufhin weltweit eine Rückholaktion der betroffenen Fahrzeuge. In Vorarlberg waren das rund 15.000 Autos, in Österreich 388.000 Fahrzeuge.

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