Streit zwischen Kloster und Bauer geht weiter

Das Kloster Mehrerau hat als Verpächter eine Räumungsklage gegen den Biobauern Matthias Marxgut eingebracht, die erste Tagsatzung hat nun stattgefunden. Wie die Wirtschaftspresseagentur.com berichtet, seien beide Seiten an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.

Rund um den Pachtvertrag für die landwirtschaftlichen Flächen und Liegenschaften des Klosters Mehrerau in Bregenz ist nach wie vor kein Friede eingekehrt. Das Kloster Mehrerau hat im Frühjahr 2015 mitgeteilt, dass man über eine Neuordnung des derzeitigen Pachtverhältnisses nachdenke. Bislang sind die Liegenschaften an die Klostergut Mehrerau Betriebs GmbH des Bregenzerwälder Biobauern Matthias Marxgut verpachtet.

Keine Angaben zu den Ursachen

Mittlerweile sind die Dissonanzen zwischen Verpächter und Pächter in die nächste Etage aufgestiegen. Denn das Kloster Mehrerau hat im Spätherbst 2015 eine Räumungsklage gegen die Klostergut Mehrerau Betriebs GmbH am Bezirksgericht Bregenz eingebracht. Das bestätigte Mehrerau-Verwaltungsdirektor Hansjörg Herbst auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur.com.

Pacht seit April 2013
Die Flächen des Klosters Mehrerau gehören zu den größten Landwirtschaften Vorarlbergs. Über das Ländle verteilt sind 55 Hektar Grünland und 70 Hektar Forst zu bewirtschaften. Marxgut pachtet die Landwirtschaft über sein Unternehmen seit 1. April 2013. Seit 1. April 2015 gilt das Klostergut Mehrerau offiziell als Bio-Bauernhof.

Zwischenzeitlich habe die erste Tagsatzung in dieser Causa stattgefunden, sagte Herbst: „Wir wollen den Pachtvertrag mit dem Pächter auflösen. Aber wir sind in dieser Auseinandersetzung gewillt, eine einvernehmliche und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.“ Gegenwärtig seien die Anwälte beider Seiten in direkten Verhandlungen. Ob und bis wann es eine Lösung gebe, sei nicht möglich zu prognostizieren. Über die Ursachen für diese Auseinandersetzung machte Herbst keine Angaben.

Fragen über die Finanzen noch offen

Auch Marxgut bestätigte auf Anfrage der Wirtschaftspresseagentur.com, dass eine Räumungsklage gegen sein Unternehmen, die Klostergut Mehrerau Betriebs GmbH, eingebracht worden sei. Man habe ein halbes Jahr lang verhandelt, allerdings ohne konkretes Ergebnis. Der Eindruck, wonach er den Hof mehr oder weniger schon geräumt habe, täusche. Es seien nach wie vor Tiere in den hinteren Stallungen, auch die Schnapsbrennerei sei noch da.

Nach all den Diskussionen und Verhandlungen könne er es sich mittlerweile auch vorstellen, den Betrieb völlig einzustellen. „Und ich bin grundsätzlich auch bereit, einer einvernehmlichen Lösung zuzustimmen. Wir führen gegenwärtig Vergleichsgespräche.“ Allerdings müssten für eine solche Lösung gewisse Fragen geklärt werden, etwas das Thema Finanzen und ob der Bauernhof auch nach seiner Zeit als Bio-Betrieb erhalten bleibe. „Das würde ich mir schon wünschen.“

Pachtvertrag mit 30-jähriger Kündigungsfrist

„Eine wirkliche Erklärung für den Wunsch des Verpächters zur Beendigung des Pachtverhältnisses gibt es bis heute nicht“, so Marxgut. Nach seiner Ansicht ist eine einvernehmliche Lösung der einzige Weg, da er einen Pachtvertrag mit einer 30-jährigen Kündigungsfrist habe. Ohne schwere Verfehlungen könne man diesen Vertrag nicht ohne Weiteres kündigen.

Das Kloster stelle sich allerdings auf die Position, dass der Vertrag gemäß Kirchenrecht gar nicht rechtsgültig zustande gekommen sei. Einem jahrelangen Rechtsstreit wolle man nunmehr mit einem Vergleich aus dem Weg gehen.