Dornbirn beschließt Camping- und Bettelverbot

Die Dornbirner Stadtvertretung hat am Donnerstagabend zwei neue Verordnungen beschlossen: ein Campingverbot und ein Bettelverbot während der Marktzeiten. Damit will man u. a. auf illegale Zeltlager von rumänischen Familien in den Achauen reagieren.

Mit dem Campingverbot sollen Missstände, die sich in den vergangenen Monaten zugespitzt hätten, beseitigt werden, heißt es von Seiten der Stadt. Verboten ist das Campieren auf öffentlichen und privaten Flächen. Ausgenommen vom Verbot ist das Aufstellen von Zelten auf Privatgrund, wenn ausreichend sanitäre Einrichtungen vorhanden sind und die Müllentsorgung für die Dauer von zwei Wochen gewährleistet ist.

Die Grünen und NEOS haben gegen beide Verordnungen gestimmt.

Damit wird das Campieren beispielsweise auf der Wiese vor dem eigenen Haus ermöglicht. Ausgenommen sind auch die städtischen Sportanlagen im Rahmen von Veranstaltungen sowie der Zeltplatz „Nordpol“.

„Wichtiges Instrument für Stadtpolizei“

Mit dieser Verordnung wolle die Stadt die Zeltlager beispielsweise in den Achauen verhindern, gleichzeitig aber weiterhin ermöglichen, dass Kinder im Sommer neben dem Haus ein Zelt aufstellen können, so Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP). Die neue Regelung gebe der Stadtpolizei mehr Möglichkeiten, gegen Zeltlager rasch einzuschreiten und sei damit ein wichtiges Instrument der Exekutive. Bei Zuwiderhandeln könnten Verwaltungsstrafen verfügt werden.

„Problematik durch reisende Großfamilien“

In letzter Zeit hätten sich die Beschwerden über wildes Campen vor allem im Gebiet der Achauen gehäuft, heißt es in einer Aussendung der Stadt. Dabei sei stets vor allem die Hygiene ein Problem gewesen, weil weder Wasseranschlüsse noch eine geordnete Abwasserbeseitigung vorhanden sei.

In den vergangenen beiden Jahren hätte sich die Problematik durch reisende Großfamilien, die in Dornbirn betteln und auf öffentlichen und privaten Flächen illegale Zeltlager für ihre Unterkunft errichten, wesentlich verschärft. Im Zeltlager an der Bahnlinie hätten fallweise bis zu 75 Personen übernachtet, darunter auch Säuglinge und Kleinkinder: „Diese Art der Unterkunft ist insbesondere für die Kinder der Familien völlig unzureichend und nach den Wertvorstellungen unserer Gesellschaft auch menschenunwürdig.“

Die Verordnung im genauen Wortlaut

(Gemäß § 14 Abs. 2 Vbg. Campingplatzgesetz)
§ 1 Im Gebiet der Stadt Dornbirn dürfen Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nicht aufgestellt werden.
§ 2 Davon ausgenommen sind Liegenschaften, die in ihrem unmittelbaren Nahebereich über ausreichende und hygienisch einwandfreie, für die Bewohner der Unterkünfte frei zugängliche Sanitäranlagen verfügen. Dort dürfen solche Unterkünfte mit Zustimmung des Grundeigentümers für die Dauer von höchstens zwei Wochen aufgestellt werden, wenn eine geordnete Abfallentsorgung sichergestellt ist. Der Ablauf der Frist wird durch kurze Unterbrechung der Aufstellung nicht beeinflusst.

Attacke auf Bewohner von Zelt-Lager

Zwei Männer haben sich Mittwochnacht in einem Zeltlager in Dornbirn als Polizisten ausgegeben und wollten von den rumänischen Bewohnern Geld kassieren. Als sich die Rumänen weigerten, sengten die Männer zwei Zelte an. Es kam zu Handgreiflichkeiten. „Übergriffe auf Menschen werden wir nicht dulden“, so Kaufmann (ÖVP) in einer Aussendung. „Die steigende Radikalisierung in der Bevölkerung macht mir große Sorgen und ich möchte alle Dornbirner zu Besonnenheit aufrufen“ - mehr dazu in Falsche Polizisten sengen Roma-Zelte an.

Bettelverbot wegen „zahlreicher Beschwerden“

Die Stadtvertretung hat auch eine Verordnung beschlossen, die das Betteln während der Märkte in der Innenstadt untersagt. Das betrifft etwa den Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag, aber auch den Ende November beginnenden Christkindlemarkt.

Die Stadt reagiere damit auf zahlreiche Beschwerden der Marktbesucher sowie der Betreiber der Marktstände, so Kaufmann: „Die Einschränkungen durch die Verordnung sind notwendig, da sowohl das Betreiben der Marktstände als auch das Einkaufen aufgrund der Anzahl der bettelnden Menschen beeinträchtigt werden.“ Mit den von der Stadt getroffenen Maßnahmen solle die Situation in Dornbirn entschärft und verbessert werden.

Der Geltungsbereich für ein Bettelverbot müsse gesetzlich klar definiert werden, so Kaufmann. In Dornbirn wird dies das Gebiet der Innenstadt zwischen Stadtstraße, Klostergasse, Bahnhofstraße, Schulgasse und Realschulstraße sein. Hinzu kommen Ausläufer der Bahnhofstraße und der Marktstraße.

Grüne: „Verbot löst Problem nicht“

Betteln sei ein Menschenrecht und die Politik habe einen menschenrechtskonformen und menschenwürdigen Umgang mit Bettlern zu pflegen, so die Grüne Dornbirner Stadträtin Juliane Alton. Das beschlossene Bettelverbot werde nicht dazu beitragen, das Problem zu lösen. Stattdessen seien Unmengen an Kosten für die Exekution der Bettelverbote zu erwarten.

Die Grünen wollten zwei genehmigte Lagerplätze in Vorarlberg mit Wasser- und Kanalanschluss sowie Müllentsorgung. Dieser Vorschlag wurde aber in der Stadtvertretung abgelehnt.

FPÖ sieht Dornbirn als Vorbild

FPÖ-Landesobmann Dieter Egger tritt dafür ein, das Bettelverbot auf andere Städte und größere Gemeinden auszuweiten und somit dem Beispiel Dornbirns zu folgen. Es brauche eine gemeinsame Vorgehensweise, sonst würde nur das Problem von einer Kommune zu nächsten verlagert werden.

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