Testamente: Kein Hauptangeklagter in Haft

Keiner der fünf Hauptangeklagten in der Testamentsfälscheraffäre sitzt derzeit hinter Gittern. Der als Drahtzieher geltende Jürgen H. muss seine Haft aber nächsten Monat antreten. Über die Strafhöhe von Landesgerichts-Vizepräsidentin Ratz wird nächste Woche entschieden.

Vor knapp sechs Jahren - im November 2009 - ist die Testamentsfälscheraffäre am Bezirksgericht Dornbirn aufgeflogen. Neun der zehn Angeklagten sind bereits rechtskräftig verurteilt - teils zu mehrjährigen Haftstrafen. Dennoch: Seit der letzten Verhandlung in Salzburg Ende Juli 2014 musste keiner der fünf Hauptangeklagten mehr ins Gefängnis.

Peter H. und Kurt T. konnten den Rest ihrer Haftstrafen mit Fußfessel zuhause absitzen. Beide saßen zuvor einige Zeit in U-Haft.

Walter M. galt als eine der Schlüsselfiguren. Er verließ den Gerichtssaal trotz rechtskräftiger Verurteilung aber auf freiem Fuß. Der pensionierte Justizmitarbeiter wurde zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, sechs Wochen davon unbedingt - das ist exakt die Zeit, die er zuvor in U-Haft verbrachte.

Antrag auf Fußfessel wurde abgelehnt

Anders sieht es hingegen beim Drahtzieher - Jürgen H. - aus. Seine Strafe: sechs Jahre Gefängnis. Über zwei Jahre konnte er bereits in U-Haft absitzen. Seit dem Prozess in Salzburg ist er jedoch auf freiem Fuß, denn der Haftantritt für den Rest der Strafe ist erst nächsten Monat.

Mindestens neun Monate sind dann noch offen. Ab der Hälfte der Haftstrafe ist eine frühzeitige Entlassung möglich. Für diese Zeit hat sein Anwalt Klaus Grubhofer die Fußfessel beantragt, das wurde aber abgelehnt, aufgrund der „Schwere der Tat“ sei die Fußfessel derzeit noch nicht möglich.Dabei dürfte die „Schwere des Verbrechens“ ausdrücklich kein Grund für eine Ablehnung sein.

Anwalt sieht Resozialisierung behindert

Für Grubhofer ist diese Vorgehensweise unverständlich. So werde durch die Verweigerung das eigentliche Ziel der Bestrafung - die Resozialisierung - massiv behindert. Er habe Arbeit, wohne zuhause und sei sozial integriert. durch die Haft würde er aus diesen Verhältnissen gerissen, und er glaube nicht, dass es ein Gefängnis gebe, das H. besser mache, als er es sei, so der Anwalt. Grubhofer hofft nun auf einen Gnadenakt.

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„Erfahrungen sehr gut“

Winfried Ender vom Verein Neustart erklärt im „Vorarlberg heute“-Gespräch mit Thomas Haschberger, was eine Fußfessel genau ist. Die Erfahrungen der Bewährungshelfer seien sehr gut.

Letzter Prozesstag für Ratz nächste Woche

Noch nicht zu Ende ist die Testamentsaffäre auch für Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz. Die bereits rechtskräftig schuldig Gesprochene wartet noch auf ihre endgültige Strafhöhe, über die am Dienstag in Linz entschieden wird. Mehr dazu in Letzter Prozesstermin zu Testamenten festgelegt.