Messepark-Ausbau in der Warteschleife

Zur Erweiterung des Messeparks wartet Dornbirn die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ab. SPÖ, FPÖ und NEOS kritisierten in der Stadtvertretung am Donnerstag das Verschwinden von Unterlagen im Bauakt.

Die Erweiterung des Messeparks zog am Donnerstag in der Stadtvertretung Dornbirn tiefe Gräben zwischen ÖVP und SPÖ, FPÖ und NEOS auf der anderen Seite. Dabei geht es um zwei verschiedene Verfahren: Die Beschwerde des Betreibers des Messeparks anlässlich eines Baubescheides aus dem Jahr 2008 sowie um ein Ansuchen des Messeparks um Erweiterung der Verkaufsflächen.

SPÖ, FPÖ und NEOS plädierten für einen Beschluss noch vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Sie wollten eine Erweiterung des Messeparks auf rund 22.000 Quadrameter sofort genehmigen. Zur Begründung hieß es: Fehlende Unterlagen in den Akten machten bisherige Erweiterungsbeschlüsse unrichtig.

Lücken im Bauakt

Wenn die fehlenden Unterlagen vorgelegen hätten, hätten wir anders entschieden, sagten Gebhard Greber von der SPÖ und FPÖ Chef Walter Schönbeck unisono. Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP) bestätigte, dass die Orginal-Pläne und die Baubeschreibung nicht mehr vorhanden wären. Der Grund sei nach 30 Jahren nicht mehr zu klären. Vizebürgermeister Martin Ruepp (ÖVP) stellte sich hinter die Beamten der Stadt. Er warf Greber vor, die Verwaltung in Misskredit zu bringen.

Nach der mehrstündigen Diskussion blieb alles beim Alten. Der Antrag der Oppositionsparteien, den Messepark sofort zu erweitern sowie die Verfassungerichtshofentscheidung in der Sache nicht abzuwarten, wurde von ÖVP und Grünen mit dem Argument abgelehnt, man brauche Rechtsicherheit.

Hintergründe zum Erweiterungsverfahren

In einer Aussendung erläutert die Stadt Dornbirn das Erweiterungs-Verfahren. Damit hatte sich der Stadtrat in der Sitzung vom 21. Juli beschäftigt. Der Betreiber des Messepark will eine Erweiterung der Verkaufsfläche. Vor allem die gewünschte Ausdehnung von Verkaufsflächen stieß auf gegensätzliche Meinungen. Der Stadtrat beschloss im Sommer, dass die Stadt das Land Vorarlberg ersuchen wird, für die Erweiterung des Messeparks einen Landesraumplan mit einer maximalen Verkaufsfläche von 20.000 Quadratmeter zu erlassen. Die Entscheidungsebene befinde sich nun beim Land Vorarlberg.

Im Vorfeld der Diskussionen würden auch zahlreiche Gutachten eingeholt. Nach Erlassung eines Landesraumplans durch die Landesregierung werde wieder die Stadt am Zuge sein. Der Landesraumplan ist die Grundlage für eine mögliche Erweiterung der Flächenwidmung als Einkaufzentrum. Diese würde in weiterer Folge von der Stadtvertretung beschlossen und dem Land wiederum zur Genehmigung vorgelegt.

Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht

Im Jahr 2008 erfolgte über Ansuchen des Betreibers des Messeparks, der das Einkaufzentrum grundlegend erneuern wollte, ein Bauverfahren, das mit einem Baubescheid ohne Ausweitung der Verkaufsfläche abgeschlossen wurde. Dieser Baubescheid ist nach wie vor rechtsgültig.

Der Betreiber hatte laut Stadt Dornbirn aufgrund eines Projektänderungsverfahrens beim Landesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die im Jahr 2008 erfolgte Widmung bzw. Feststellung der Gesamtverkaufsfläche eingebracht. Das Landesverwaltungsgericht ersuchte am 31. August 2015 den Verfassungsgerichtshof, die bestehende Widmung als gesetzwidrig aufzuheben. Das Höchstgericht eröffnete ein Verfahren. Dazu beschloss die Stadtvertretung am Donnerstag eine Stellungnahme.

Chronologie der Verfahren

Die Stadt Dornbirn verweist in ihrer Aussendung auf folgende Chronologie.

1985

Baubewilligung erteilt am 15. Jänner 1985. Die Baubewilligung erfolgte auf Basis der eingereichten Pläne in der damaligen Widmungskategorie Baufläche-Betriebsgebiet. Bewilligt wurden Verkaufsflächen, Verkehrserschließungsflächen, Gastronomieflächen, Flächen für ein Gartenzentrum, Parkdecks und Parkplätze.

1996

Baubescheid vom 23. August 1996. Erweiterung des Messeparks um 1.138 m² Verkaufsfläche. Dies war möglich, weil die damaligen Bestimmungen des RPG eine Erweiterung bis 1.500 m² zuließen.

2006

Baubescheid für Umbauten insbesondere im zweiten Obergeschoss vom 29. März 2006. Im Sachverhalt wurde festgehalten, dass „das Ausmaß der konsumierbaren Nettoverkaufsfläche" für den gesamten Messepark bei 17.500 m² liegt (ursprünglich 16.000 m² zuzüglich 1.500 m² für die Zu- und Umbauten 1996). Die Verkaufsflächen werden im Einvernehmen bestätigt.

2008

Auf Basis der Übergangsbestimmungen zum Raumplanungsgesetz wurden in Dornbirn alle bestehenden Verkaufsflächen, die nicht auf einem Landesraumplan basierten, als EKZ gewidmet (Beschluss der Stadtvertretung vom 13.5.2008, Bescheid der Landesregierung vom 28.8.2008).

2005 bis 2008

In dieser Zeit wurden der Stadt Dornbirn seitens des Messeparks immer wieder Erweiterungspläne bzw. -absichten präsentiert. Die Haltung der Stadt war in Abstimmung mit dem Land Vorarlberg stets konstant: „keine Erweiterung in Form von innenstadtrelevanten Gütern über die bewilligte Nettoverkaufsfläche von 17.500 m² hinaus."

2008

Baubescheid vom 25. November für die Erweiterung des Messeparks. Diese Baubewilligung wurde mit Bescheid vom 4.11.2011 um drei Jahre verlängert. Das Projekt wurde nicht realisiert. Es sieht den Bau einer Tiefgarage, zusätzlicher Parkierungsebenen sowie von verschiedenen Dienstleistungs-, Freizeit- und Gastronomieangeboten. Die in den Plänen ausgewiesenen Verkaufsflächen betrugen im Gesamtausmaß 17.499 m²

2013

Bauantrag des Messeparks um Erweiterung des Einkaufszentrums auf 22.500 m² Nettoverkaufsfläche. Dieser Antrag wurde von der Baubehörde mit Bescheid vom 6. Mai mit Hinweis auf die fehlende Flächenwidmung (Ausmaß der EKZ-Fläche) abgelehnt. Die Berufungskommission hat mit Entscheidung vom 12. November 2014 den erstinstanzlichen Bescheid bestätigt.

2015

Beschluss des Stadtrats am 21. Juli. Die Stadt ersucht das Land Vorarlberg für die Erweiterung des Messepark einen Landesraumplan mit einer maximalen Verkaufsfläche von 20.000 m2 zu erlassen. Die Entscheidungsebene befindet sich beim Land Vorarlberg, wo dieses Ersuchen behandelt wird.

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