Messepark: Flächen-Verordnung gesetzwidrig

Eine Wende hat es im Streit um die Erweiterung des Dornbirner Messeparks gegeben. Wie das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht feststellte, ist die Erweiterung der Verkaufsflächen auf nur 20.000 m² gesetzwidrig - dem Messepark wären immer schon mehr zugestanden.

Erst Ende Juli hat die Dornbirner Stadtvertretung beschlossen, beim Land die Erweiterung der Verkaufsflächen von derzeit 17.500 m² auf maximal 20.000 m² zu beantragen. Damit sollte die Erweiterung des Messeparks ermöglicht werden. Wie sich jetzt herausstellte, ist diese Verordnung gesetzwidrig, weil dem Messepark eigentlich 22.667 m² an Verkaufsflächen zustehen würden. Das teilte Anwalt Karl Schelling - er vertritt den Messepark in der Angelegenheit - am Freitag mit.

Fehler passierte schon 2008

Hintergrund: Der Dornbirner Messepark wurde im Jahr 1987 eröffnet. Damals gab es noch keine Widmungen für Einkaufszentren nach dem Vorarlberger Raumplanungsgesetz. 1997 erhielten die Betreiber dann Genehmigungen über 22.667 m² Verkaufsfläche. Erst nach der Novellierung des Raumplanungsgesetzes 2006 mussten die Flächen nachträglich durch Verordnungen festgehalten werden. Die Stadt Dornbirn legte die Flächen 2008 aber nur auf 17.500 statt den eigentlich zustehenden 22.667 m² fest.

Dem Messepark wären also schon damals mehr Verkaufsflächen zugestanden, als bisher angenommen wurde. Diese Verordnung der Stadt Dornbirn aus 2008 erkannte das Landverwaltungsgericht Vorarlberg nun als gesetzwidrig. Demnach ist auch der Beschluss vom Juli, der eine maximale Verkaufsfläche von 20.000 m² vorsah, rechtlich nicht gedeckt.

Stadt Dornbirn will abwarten

Das Landesverwaltungsgericht beantragte deshalb die Aufhebung des Flächenwidmungsplans durch den Verfassungsgerichtshof. Land und Stadt können den Fehler jetzt selbst korrigieren oder die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abwarten. Es gelte aber als wahrscheinlich, dass der VfGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch absegnen werde, sagte Schelling am Freitag dem ORF.

Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) sagte auf Anfrage, es gelte jetzt abzuwarten, wie die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in der Sache ausfalle. Parallel müsse die Angelegenheit intern geprüft werden, nach vorliegenden Ergebnissen werde man die weitere Vorgehensweise festlegen. Von der Stadt Dornbirn hieß es lediglich, dass der Ausgang des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof abzuwarten sei.

Kompromiss im Juli

Bei dem Stadtvertretungsbeschluss vom Juli hatte es sich um einen Kompromiss nach monatelangen politischen Auseinandersetzungen gehandelt. 2.500 Quadratmeter waren für die Gegner der Messepark-Erweiterung gerade noch akzeptabel. Guntram Drexel von der Eigentümerfamilie hatte aber damals schon gesagt, das Projekt könne mit zusätzlichen 2.500 Quadratmetern nicht umgesetzt werden, man brauche mindestens 4.700 Quadratmeter - mehr dazu in Messepark: Stadt beantragt 2.500 m² Erweiterung.

Die Allianz gegen die geplante Erweiterung war so breit wie selten. Zahlreiche Wirtschaftsgemeinschaften hatten sich dagegen positioniert, weil sie sich um die Überlebensfähigkeit der kleinen Geschäfte in der Dornbirner Innenstadt sorgten. Wirtschaftskammerpräsident Manfred Rein äußerte sich ablehnend. Und auch die Vorarlberger Landesregierung kündigte an, bei der Ausweitung von Verkaufsflächen restriktiv vorgehen zu wollen.

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