Testamentsaffäre noch nicht abgeschlossen

Der prominenteste Fall in der Testamentsaffäre, der von Richterin Kornelia Ratz, liegt bei der Generalprokuratur in Wien. Frühestens im Herbst wird mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Wien gerechnet.

Der prominenteste Fall, der von Richterin Kornelia Ratz, liegt bei der höchsten Anklagebehörde, der Generalprokuratur in Wien. Diese arbeitet eine Empfehlung aus, ein sogenanntes „Croquis“. Frühestens im Herbst wird danach die Testamentsaffäre beim Obersten Gerichtshof in Wien wohl endgültig entschieden werden.

Wie alles begann

Im November 2009 fliegt die Testamentsaffäre auf. Wenige Monate später, im Februar 2010, wird auch Richterin Kornelia Ratz beschuldigt. Der Landesgerichts-Vizepräsidentin wird vorgeworfen, sie habe ein Testament zu Gunsten ihrer Verwandten fälschen lassen. Ratz wird vom Dienst suspendiert. Sie bestreitet alle Vorwürfe.

Erster Prozess

Nach jahrelangen Ermittlungen startet im April 2012 der erste Prozess. Und am 31. Juli werden alle zehn Angeklagten Personen schuldig gesprochen. Die sechs mutmaßlichen Hauptakteure legen Rechtsmittel ein. Im Oktober 2013 bestätigt der Oberste Gerichtshof dann ein Urteil. In fünf Fällen, darunter auch jener von Ratz, ordnet der OGH einen zweiten Rechtsgang an.

Zweiter Prozess

Vor einem Jahr endet in Salzburg dann auch Prozess Nummer Zwei: Am 25. Juli 2014 gibt es für alle Angeklagten Schuldsprüche, die im Ausmaß durchaus ähnlich ausfallen wie zwei Jahre zuvor. Während drei Personen in Folge ihre Urteile akzeptieren und diese rechtskräftig werden, legen die Richterin und der ehemalige Leiter der „Abteilung Außerstreitsachen“ am Bezirksgericht Dornbirn, Kurt T, Rechtsmittel ein.

Entscheidung dauert schon ein Jahr

Beide haben die gleich hohe Strafe ausgefasst: 32 Monate Haft - davon 22 bedingt. Im Fall der Richterin ist die Strafe damit im Vergleich zum ersten Rechtsdurchgang leicht höher, der bedingte Teil der Strafe wurde um zwei Monate erhöht. Heute, ein Jahr nach dem zweiten Urteil, gibt es zur Strafberufung von Kurt T ebenso wenig eine Entscheidung wie zur Nichtigkeitsbeschwerde von Ratz.

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