FPÖ beschließt Wahlanfechtung in Hohenems

Die Freiheitlichen haben sich entschieden, die Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems vor dem Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen. Die Beweislage zu Unregelmäßigkeiten habe sich nach Hinweisen aus der Bevölkerung verdichtet.

Die FPÖ begründet ihre Anfechtung der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems mit „groben Unregelmäßigkeiten“. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag sagte FPÖ-Stadtpartei-Obmann Friedl Dold, die Beweislage habe sich nach Hinweisen aus der Bevölkerung verdichtet.

Bürgermeister bezeichnet Vorwürfe als haltlos

Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) weist die FPÖ-Vorwürfe des organisierten Mißbrauchs bei Wahlkarten zurück. Davon könne keine Rede sein, sagte Amann gegenüber Radio Vorarlberg. Die Vorwürfe seien haltlos und aus der Luft gegriffen.

Amann räumte aber ein, dass Wahlkarten für ein Pflegeheim gesammelt per e-mail bestellt und vom Rathaus-Kurier transportiert worden seien. Ob das „nicht gesetzeskonform“ sei, müsse jetzt eben geprüft werden.

Amann auch weist die Vorwürfe der FPÖ zurück, es seien Teile des Wahlaktes der Stichwahl verschwunden. Wenn jemand eine Wahlkarte beantragt und dabei die - von der Stadt zugesandte - Wahlinformation im Bürgerservice zurücklässt, dann bestehe keine Verpflichtung, diesen Zettel in den Wahlakt aufzunehmen, so der Bürgermeister.

Allerdings, so Gernot Längle, Leiter der Landeswahlbehörde gegenüber Radio Voarlberg, sei es grundsätzlich ohnehin nicht möglich, nur mit der Wahlinformation eine Wahlkarte für Dritte mitzunehmen. Dazu brauche es einen schriftlichen Antrag und eine Vollmacht.

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Beitrag von Karin Stecher, Michael Gartner und Stefan Haberbosch.

Aus demokratiepolitischen Gründen fühle sich die FPÖ verpflichtet, die Bürgermeister-Stichwahl anzufechten. Man habe sehr viele Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, sowohl zur Ausgabe von Wahlkarten als auch zu großen Unregelmäßigkeiten im gesamten Ablauf der Wahl, erläuterte Dold.

Jurist zum Verdacht des Missbrauchs

Rechtsanwalt Karl Schelling verwies auf die generellen Bedenken des Verfassungsgerichtshofs zur Briefwahl wegen ihrer Missbrauchsanfälligkeit. Aus diesem Grund gebe es strenge Regeln, auch im Vorarlberger Gemeindewahlgesetz, die Missbrauch hintanhalten sollten. Dazu gehöre auch die Bestimmung, wonach Wahlkarten an Dritte nicht ohne Vollmacht ausgegeben werden dürften.

Die Wahlkarten wären verschlossen abzugeben und verschlossen aufzubewahren. Es sei auch festgelegt, dass der Wahlakt verschlossen aufzubewahren sei.

Laut Schelling sollen mehr als 100 Wahlkarten ohne Vollmacht an Dritte ausgehändigt worden sein. Es sei auch eingeräumt worden, dass teilweise Wählerausweise und somit ein Teil des Wahlaktes, vernichtet worden sei. Man habe so begründet, warum nur erschwert festzustellen wäre, wieviele Wahlkarten tatsächlich ausgegeben wurden und wieviele davon an Dritte.

„Keine einzige Vollmacht“

Es gebe keine einzige Vollmacht für Familienangehörige und sonstige nahestehende Personen, so Schelling. Auch die Antragstellung für Wahlkarten durch Dritte sei nicht vorgesehen. Anträge für Wahlkarten müssten von Wahlberechtigten selbst gestellt werden.

Im Zusammenhang mit der Liste von Bernhard Amann wären Wahlkarten organisiert und „ausgefüllt“ worden, so Schelling. Es gebe zehn konkrete, mit Namen der Zeugen unterschriebene Hinweise auf Missstände. Mehrere beträfen den Moschee-Verein ATIB. Das wurde von Bernhard Amann stets bestritten.

Ähnliches habe sich zumindest in zwei Pensionistenheimen abgespielt. Auch dazu gebe es konkrete Aussagen, so FPÖ-Obmann Dieter Egger. Aus zwei Seniorenheimen wären 24 Wahlkarten per email bestellt und von einem Zivildiener abgeholt worden, hieß es in der FPÖ-Pressekonferenz.

„Verstöße waren wahlentscheidend“

Von der „öffentlichen Seite“, so Schelling, sei eingeräumt worden, das Wahlkarten im Bürgerservice unverschlossen „herumlagen“. Sie hätten verschlossen aufbewahrt werden müssen, um Missbrauch zu verhindern.

Schelling gibt der Anfechtung sehr gute Chancen. Er gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof im Herbst entscheide. 121 Stimmen betrug der Abstand zwischen Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) und Dieter Egger (FPÖ) in der Stichwahl. Die Verstösse sind laut Anwalt Schelling wahlentscheidend gewesen. Die Wahlkarten hatten den Ausschlag zugunsten von Amtsinhaber Richard Amann gegeben, vor der Wahlkarten-Auszählung war Egger voran gelegen.

Stichwahl beschäftigt Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch beauftragte die Polizei mit Erhebungen Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Die Wahlkarten-Affäre wirbelte vergangene Woche viel Staub auf. Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) hatte öffentlich Fehler bei Wahlkarten eingeräumt.

Auch die Stadt Bludenz hat ihre Wahlkarten-Affäre. Dort wurden vergangene Woche ebenfalls polizeiliche Erhebungen eingeleitet. Die SPÖ-Bludenz wird die Bürgermeister-Stichwahl vom 29.März gleichfalls anfechten.

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