„Abschiebung nach Ungarn problematisch“

In der Gemeinde Alberschwende wehren sich Bewohner gegen die drohende Abschiebung von fünf syrischen Flüchtlingen gemäß Dublin III-Verordnung. Eine Abschiebung nach Ungarn sei aber problematisch, sagt Professor Gerhard Muzak von der Universität Wien.

Laut der Dublin-III-Verordnung müssen Asylwerber in jenen EU-Mitgliedstaat gebracht werden, wo sie zuerst registriert wurden. Die EU-Verordnung soll verhindern, dass ein Asylverfahren in mehreren EU-Staaten läuft. Darauf beruft sich das Bundesasylamt auch im Fall Alberschwende: Die syrische Flüchtlinge sollen nach Ungarn abgeschoben werden.

Wichtige Ausnahmen

Grundsätzlich sei Dublin III anzuwenden, sagt Muzak. Es gebe aber wichtige Ausnahmen. Die seien vor allem dann erforderlich, „wenn grundrechtliche Bedenken gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechen“. Dazu gehöre etwa, wenn die Gefahr bestehe, dass dieser Mitgliedstaat den Asylwerber in sein Herkunftsland abschiebt.

Oder auch, wenn die Aufnahmebedingungen katastrophal wären, so Muzak, „also etwa keine Versorgung, unmenschliche Bedingungen, Haft ohne Grund“ und ähnliche Bedingungen. Sei das gegeben, „dann muss Österreich trotzdem das Asylverfahren durchführen, also unter solchen Voraussetzung wäre eine Abschiebung unzulässig.“ „Ungarn ist in dieser Hinsicht tatsächlich problematisch“, so Muzak weiter.

Bürgermeisterin gegen Abschiebung

In Alberschwende setzt sich Bürgermeisterin Angelika Schwarzmann (ÖVP) ein, dass die fünf Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, egal welchen „Flüchtlingsstatus“ sie offiziell haben. Auch viele Nachbarn wollen das verhindern mehr dazu in Bürgermeisterin gegen Abschiebung (vorarlberg.ORF.at).