Testamentsaffäre: Urteile rechtskräftig

In der Testamentsaffäre von Dornbirn sind jetzt neun von zehn Strafurteilen rechtskräftig. Der ehemalige Gerichtsbedienstete Kurt T. zog angemeldete Rechtsmittel zurück.

Die Verurteilung von Kurt T. zu drei Jahren teilbedingter Haft wurde damit rechtskräftig. Der letzte - noch nicht abgeschlossene Fall - betrifft die Richterin Kornelia Ratz.

Die suspendierte Landesgerichts-Vizepräsidentin war in erster Instanz zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Ihre Berufungsfrist gegen das Urteil endet im März. Aufgeflogen waren die systematischen Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn im Jahr 2009.