Mobbing-Fall geht vor Gericht

Der Fall jenes Schülers, der von seinen Mitschülern am Bundesgymnasium Gallus in Bregenz gemobbt wurde, geht vor Gericht. Die Eltern des Betroffenen fordern von der Republik Schmerzensgeld: Die Schule hätte nichts gegen das Mobbing unternommen.

Der Unterstufenschüler war über zwei Jahre hinweg so intensiv gemobbt worden, dass er schließlich monatelang in Krankenstand gehen und psychotherapeutisch behandelt werden musste. Die Eltern des inzwischen 15-jährigen Opfers werfen nun den Pädagogen in der Schule vor, sie hätten viel zu wenig gegen das systematische Mobbing unternommen und die Täter sogar noch in Schutz genommen. Die Schule weist bislang jegliches Fehlverhalten und damit jegliche Verletzung der Sorgfaltspflicht von sich.

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Videobeitrag von Gernot Hämmerle, Joachim Mark; zu sehen ist Hans-Peter Oswald (Aprile 2014, Psychiater des Mobbingopfers)

Verhandlungsstart am 22. Oktober

Nun haben die Eltern des Mobbingopfers - wie bereits im April angekündigt - eine Amtshaftungsklage gegen die Republik (als Oberbehörde der Schule) eingebracht. Die Klagssumme beläuft sich auf gut 30.000 Euro. In Österreich dürfte dies der erste Fall sein, in dem ein Schüler wegen Mobbing die Republik auf Schmerzensgeld klagt. Der erste Verhandlungstermin soll am 22. Oktober stattfinden.

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