Testamentsprozess: Urteil am Freitag erwartet

Das Urteil gegen fünf Angeklagte in der zweiten Runde des Testamentsfälscherprozesses wird voraussichtlich am Freitag ergehen. Das teilte der Präsident des Landesgerichtes Salzburg, Hans Rathgeb, am Montag in einer Aussendung mit.

Der Prozess startete am 30. Juni, der Strafakt umfasst mittlerweile 58 Aktenbände zuzüglich Beiakten. Nach acht Verhandlungstagen werde das Beweisverfahren voraussichtlich am kommenden Mittwoch, 23. Juli, abgeschlossen, erklärte Rathgeb. Am Donnerstag, 24. Juli, sind die Schlussvorträge der Prozessbeteiligten und der Angeklagten vorgesehen.

Läuft alles nach Plan, erfolgt am Freitagnachmittag, 25. Juli, die Verkündung des Urteils durch die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Christina Rott, im Schwurgerichtssaal 109 des Landesgerichtes.

Fünf Angeklagte erneut vor Gericht

Während die Schuldsprüche im ersten Rechtsgang gegen fünf von zehn Angeklagten mittlerweile rechtskräftig geworden sind, musste der Hauptbeschuldigte Ex-Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, Jürgen H. (50), erneut auf der Anklagebank im Saal 109 des Landesgerichtes Salzburg Platz nehmen, ebenso sein ehemaliger, gleichaltriger Schulfreund Peter H. und zwei Arbeitskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. (51) und Walter M. (75). Auch die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz (50), befindet sich erneut unter den Beschuldigten. Außer Jürgen H. und seinem ehemaligen Schulfreund haben die Angeklagten ihre Unschuld beteuert.

Sechs von 18 Verlassenschaftsverfahren Prozessthema

Im ersten Verfahren wurde zehn Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten im Zeitraum von 2001 bis 2008 am Bezirksgericht Dornbirn und „anderen Orten“ vorwiegend Testamente gefälscht, um die Vermögenswerte an sich selbst umzuleiten und danach aufzuteilen. Dadurch sollen sie erbberechtigte Personen beziehungsweise Eigentümer an ihren Vermögensrechten sowie den Staat an seinen Rechten verletzt haben. Laut Staatsanwaltschaft manipulierten die Beschuldigten in insgesamt 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge. Mehr als 80 Erben wurden geprellt. Der inkriminierte Gesamtschaden betrug zehn Millionen Euro. Einige der Beschuldigten waren als Gerichtsbedienstete tätig. Im zweiten Rechtsgang sind noch sechs der 18 Verlassenschaftsverfahren Prozessthema.

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