Schulverweigerung: Geldstrafen erst als letzter Schritt

Im Bezirk Bregenz hat es im Vorjahr 81 Strafverfahren zur Verletzung der Schulpflicht gegeben. Bevor ein Schulverweigerer aber angezeigt wird, sieht das Schulpflichtgesetz eine genau strukturierte Vorgehensweise vor. Greifen all Maßnahmen nicht, droht eine Verwaltungsstrafe von 63 Euro.

Vorarlberg hat nach Wien die höchste Schulabbrecher-Quote in ganz Österreich. Das geht aus dem sogenannten n Drop-Out-Bericht der Landesstelle für Statistik für das Jahr 2013 hervor - mehr dazu in Zweitgrößte Schulabbrecher-Quote in Vorarlberg.

In dieser Studie erfasst werden jene Schüler, die ihre Ausbildung abbrechen und innerhalb der darauffolgenden drei Jahre nicht wieder aufnehmen. So haben in Vorarlberg 235 Schüler ihre Pflichtschule mit 2013 nicht beendet. Das sind fünf Prozent aller Schüler dieses Jahrgangs. Zum Vergleich: Österreichweit liegt diese Quote nur bei 3,7 Prozent.

Stufenplan sieht schulpsychologische Beratnug vor

Wenn Kinder und Jugendliche nicht mehr ihre Schulpflicht wahrnehmen wollen, müsse zuerst die Frage geklärt werden, warum das so sei, sagt Pflichtschulinspektorin Karin Engstler. Im Schulpflichtgesetz gebe es genaue Vorgaben, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden müsse. Dieser Stufenplan reiche von der Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigen über eine schulpsychologische Beratung bis im letzten Schritt die Kinder- und Jugendwohlfahrt informiert werde.

Greifen alle diese Maßnahmen nicht, werde die Schulpflichtverletzung bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) angezeigt, so Engstler. Im Bezirk Bregenz beispielsweise gab es 2013 laut BH 81 solcher Strafverfahren zur Verletzung der Schulpflicht. Vier Fälle davon wurden abgemahnt, die anderen mussten eine Verwaltungsstrafe von 63 Euro bezahlen.