Kopf als Zweiter NR-Präsident designiert

Der bisherige ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf ist von seinem Parlamentsklub am Montag für das Amt des Zweiten Nationalratspräsidenten nominiert worden. Der Altacher erreichte in der konstituierenden Sitzung seiner Fraktion 95,74 Prozent Zustimmung.

Eine Gegenkandidatur durch Finanzministerin Maria Fekter gab es keine, hieß es aus dem ÖVP-Klub gegenüber der APA. In der Sitzung wurde zudem Parteiobmann Michael Spindelegger mit 93,15 Prozent zum interimistischen Klubchef gewählt.

Kopf, der fünf Jahre ÖVP-Klubobmann war, sagte nach der Sitzung. Das Amt des Zweiten Nationalratspräsidenten sei eine neu Herausforderung, er freue sich auf die völlig neue Aufgabenstellung.

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Video: Kopf nach der konstituierenden Sitzung.

Was ändert sich für Kopf?

Aus finanzieller Sicht ändert sich für Kopf nichts. Denn im neuen Amt verdient er gleich viel wie als ÖVP-Klubobmann - nämlich 13.872 Euro brutto.

In Bezug auf die protokollarische Rangordnung bedeutet das Amt jedoch einen Sprung nach oben. Denn die Nationalratspräsidenten kommen gleich nach dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle - noch vor dem Bundeskanzler. Allerdings: Diese Liste regelt nur, wer bei Staatsanlässen zuerst begrüßt werden muss oder wer bei Staatsbanketten an welcher Stelle sitzt.

Realpolitisch kann der Wechsel aber als Rückschritt betrachtet werden. Denn ein Klubobmann ist quasi die direkte Verbindung einer Regierungspartei in den Nationalrat. Er muss dafür sorgen, dass die Abgeordneten geschlossen hinter der Parteispitze stehen und im Sinne der Klubdisziplin abstimmen. Als Klubobmann bestimmt und gestaltet man aktiv die Politik Österreichs.

Die Aufgaben der Nationalratspräsidenten

Als Zweiter Nationalratspräsident ist Kopf weiterhin Mitglied im ÖVP-Klub und kann Anträge im Nationalrat einbringen. Grundsätzlich leiten die Nationalratspräsidenten aber die Geschäfte des Nationalrats, vertreten ihn nach außen und müssen darauf schauen, dass Würde und Rechte des Nationalrats gewahrt werden. Sie berufen Sitzungen ein und wechseln sich beim Vorsitz dieser ab. Dabei haben sie darauf zu achten, dass die Redezeiten eingehalten werden und dass sich alle Abgeordneten „ordentlich“ aufführen.