Gutachten Hallers fast zur Gänze bestätigt
Gerichtspsychiater Reinhard Haller musste sich Donnerstag einem Zivilverfahren vor dem Landesgericht Feldkirch stellen. Ihm wurde vorgeworfen, ein unsachgemäßes Gutachten erstellt zu haben. Es geht um eine Erbschaft im Wert von 1,3 Millionen Euro. Das Urteil selbst wurde noch nicht gefällt, es wird schriftlich zugestellt.
Vorwurf: Nicht zugelassene Gutachten
Der Salzburger Rechtsanwalt Helmut Schott versuchte als Klagsvertreter bereits zum wiederholten Mal, die Gutachterkompetenz Hallers in Zweifel zu ziehen. Im Jahr 2010 ist er mit einer Schadenersatzklage in der Höhe von 1,6 Millionen Euro abgeblitzt. Schott warf Haller vor, in einem Erbschaftsstreit ein falsches Gutachten erstellt zu haben.
Grazer Gutachter unterstützt Haller
Nun vertrat Scholl in einem ähnlich gelagerten Fall eine Tiroler Mandantin. Sie hatte auf Grund eines Gutachtens von Haller ein Erbe in der Höhe von 1,3 Millionen Euro nicht antreten dürfen. Jahrelanges Prozessieren und zumindest sechs verschiedene Gutachter liegen dem Erbschaftsfall bereits zu Grunde.
Die Klägerin sieht entscheidende Fehler - zumindest in Reinhard Hallers Gutachten, weil er teilweise nicht wissenschaftliche bzw. veraltete Methoden angewandt habe. Um solche Fehler zu beweisen, wurde der Grazer Gerichtsgutachter Ott in einer Videokonferenz fast vier Stunden lang befragt. Allerdings bestätigte Ott in seiner Befragung die Thesen Hallers bis auf ein kleines Detail zur Gänze.
Anwalt Hallers sieht Imageschaden
Hallers Rechtsanwalt, Martin Mennel, ist überzeugt, den Prozess erneut zu gewinnen. Allerdings bleibe trotzdem ein Imageschaden übrig, wenn man als prominenter Gutachter vor Gericht gezerrt werde.
Gutachten zu Franz Fuchs und Heinrich Gross
Haller ist insbesondere als psychiatrischer Gerichtsgutachter in von den Medien viel beachteten Fällen bekannt. Er verfasste unter anderem Gutachten in den Fällen zu Jack Unterweger, Franz Fuchs, dem Amoklauf von Winnenden und Heinrich Gross.