Insolvenzverfahren über FC Lustenau eröffnet

Nachdem das Landesgericht Feldkirch über das Vermögen des FC Lustenau das Insolvenzverfahren eröffnet hat, zeigt sich Masseverwalter Klaus Grubhofer zuversichtlich, dass der Spielbetrieb bis Saisonende aufrechterhalten werden kann.

Das Landesgericht Feldkirch hat am Mittwoch über das Vermögen des FC Lustenau 1907 das Insolvenzverfahren eröffnet. Beantragt wurde das vom Verein und von einem Gläubiger. Die Höhe der Schulden beläuft sich laut Kreditschutzverband von 1870 (KSV) auf 1,1 Mio. Euro.

Von dem Konkurs sind etwa 20 Dienstnehmer und 84 Gläubiger betroffen. Der Grund für die Insolvenz sei, dass sich zum einen nach einer Steuerprüfung erhebliche Rückzahlungsverpflichtungen ergeben hätten, die nicht mehr geleistet werden könnten, zitiert der KSV den Verein. Zudem habe das Ausbleiben von geplanten Sponsoreneinnahmen zu Liquiditätsengpässen und dann zur Zahlungsunfähigkeit geführt.

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Im Video zu sehen: Klaus Grubhofer (Masseverwalter), Ali Osman (FC Lustenau), Stipe Vucur (FC Lustenau), Daniel Madlener (Trainer FC Lustenau). Beitrag von Andreas Blum, Reinhard Mohr, Franz-Karl Fessler

Spielbetrieb aufrechterhalten: Grubhofer optimistisch

Ob der Spielbetrieb für den Rest der Saison, also bis Mai, aufrechterhalten werden kann, wird vom Masseverwalter Klaus Grubhofer kurzfristig zu entscheiden sein. Der in Fußballangelegenheiten erfahrene Dornbirner Rechtsanwalt hat einst auch die Clubfusion und Rückabwicklung der IG Bregenz/Dornbin in den 1980er Jahren juristisch begleitet.

Der FC Lustenau benötigt in etwa 200.000 Euro um den Spielbetrieb bis Saisonende aufrechterhalten zu können, knapp 140.000 sind noch an TV- und Fördergeldern von der Bundesliga zu erwarten, dazu kommen noch Förderungen von Land, Bund und Gemeinde. Grubhofer zeigt sich nach ersten Gesprächen „im Sinne des Sports zuversichtlich“. Mehr könne Grubhofer aber erst nach Gesprächen mit den Förderstellen, die für die Auszahlung verantwortlich seien, sagen. Aber so wie es derzeit aussehe, müsste gewährleistet sein, dass ein Spielbetrieb bis Saisonende möglich ist.

Weiterführung für mehrere Gruppen von Interesse

Ob der Spielbetrieb fortgesetzt wird, muss Grubhofer spätestens bis zum nächsten Ligaspiel am 2. April entscheiden.

An der Weiterführung des Spielbetriebes haben mehrere Gruppen Interesse. Vor allem gilt das für die Bundesliga selbst - damit keine Wettbewerbsverzerrung entsteht. Interesse an einer Weiterführung haben aber bestimmt auch die Spieler, die sich noch einmal für neue Clubs empfehlen können, und wohl auch einige Sponsoren, die ihre Gegenleistungen auch nicht gekürzt haben wollen.

Ältester Fußballverein in Vorarlberg

Der Fußballverein wurde im Jahr 1907 gegründet und hat aktuell 400 Mitglieder, berichtet der KSV. Der Verein spielt seit nunmehr zwölf Jahren in der Bundesliga. Sportlich liegt der Verein derzeit an der fünften Stelle der Tabelle. Es gibt 250 Spielerinnen und Spieler im Nachwuchsverein, zwei Mannschaften im Amateurbereich und eine Mannschaft im Profibereich.

Bereits in der Vorwoche war der FC Lustenau von der Liga per Saisonende zum Zwangsabstieg aus der Ersten Liga verurteilt worden. Als Grund wurden „mehrfache Verstöße gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren“ angeführt. Die Vorarlberger wollten ohnedies nicht um eine Lizenz ansuchen.

Hunderttausende Euro Schulden

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) hatte vor einigen Wochen einen Insolvenzantrag gegen den FC Lustenau eingebracht. Bis dahin waren nur die Schulden bei der Gebietskrankenkasse in Höhe von etwa 100.000 Euro bekannt. Einige Tage darauf sprach Präsident Dieter Sperger im ORF-Interview erstmals offen über die Gesamtschuldenlast. Er rechne mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 850.000 Euro, für 600.000 hafte er privat. Er gab sich im Interview Anfang März optimistisch, die Differenz von 250.000 Euro aufzutreiben.

Der Verein wollte ursprünglich bis zum 21. März einen Sanierungsplan vorlegen und hoffte auf die Zustimmung der Gläubiger, um den Spielbetrieb bis zum Sommer aufrechtzuerhalten. Die für den 21. März angesetzte Einvernahmetagsatzung wurde nun aber abgesagt, Berichtstagsatzung und allgemeine Prüfungstagsatzung vom Gericht wurden für den 23. Mai angesetzt.

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