Loacker-Ausbau ohne UVP: Anrainervertreter verärgert

Für Schredderanlagen-Ausbau der Firma Loacker Recycling ist nach einem Behördenbescheid keine UVP nötig. Dagegen will Naturschutzanwältin Lins Einspruch erheben. Die Anrainervertreter beklagen, dass die Bürger erst einen Tag vor Einspruchsfrist-Ende informiert worden seien.

Der Konflikt um eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Ausbau der Schredderanlage des Abfallunternehmers „Loacker Reycling“ in Götzis geht weiter: Naturschutzanwältin Katharina Lins bleibt dabei, dass für die Erweiterung der Autoverschrottung eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, auch wenn das Land einen gegenteiligen Bescheid erlassen habe, so Lins. Sie will am Freitag, am letzten Tag der Frist, Einspruch erheben. Die detaillierte Begründung will Lins bis Freitag 24.00 Uhr ausarbeiten.

Proteste gegen Erweiterung

Im letzten Jahr protestierten Anrainer wiederholt gegen einen Ausbau der Verschrottung. Befürchtet werden weitere Belastungen durch Verkehr und Emissionen. Nach einer Prüfung der Abfallabteilung des Landes, muss Loacker seit vergangenem Herbst die Verschrottung einschränken. Damals stellte die Behörde eine Überschreitung der Grenzwerte in Spitzenzeiten fest. Das könne auf Dauer nicht gesund sein, sagte der zuständige Behördenleiter Harald Dreher. Erst durch einen eingeschränkten Betrieb konnte „Loacker-Recycling“ die Luftwerte einhalten.

Anrainervertreter fühlen sich ausgebootet

Stefan Flatz, Sprecher der Altacher Bürgerliste/Die Grünen, beklagt nun, dass die Bürger selbst von der Landesregierung erst zu einem Zeitpunkt informiert worden seien, zu dem ein Einspruch de facto nicht mehr möglich sei. Man habe die Benachrichtigung über den Bescheid darüber, dass keine UVP nötig sei, erst am 28. Februar erhalten - einen Tag vor Ablauf der Einspruchfrist. Die Anrainer würden jedoch einige Tage bauchen, um über eine anerkannte Umweltorganisation - nur solche hätten ein Einspruchsrecht - dagegen zu berufen.

Bürgerbeteiligung werde mit einer solchen „Desinformationspolitik zur inhaltsleeren Floskel“,

Flatz: Begründung „hanebüchen“

Zudem sei die Begründung der zuständigen Umweltabteilung „hanebüchen und ein politischer Freundschaftsdienst gegenüber der Loacker GmbH“, so Flatz. Er verweist darauf, dass die Schredderanlage - im Unterschied zur Darstellung im Bescheid des Leiters der Umweltabteilung - keine Sortieranlage sei. Dort würden nämlich Autowracks zerkleinert und die Umwelt und die Nachbarschaft über Verpuffungen immer wieder mit Emissionen und Gestank belastet, führt Flatz weiter aus.

Unternehmen verspricht weniger Emissionen

Unterdessen gab die Geschäftsführung von „Loacker Recycling“ bekannt, sollte die geplante Erweiterung der Schredderanlage genehmigt werden, werde man die vom Land gewünschte Abluftanlage einbauen und die Emissionen um die Hälfte reduzieren.

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