Loacker-Recycling braucht keine UVP

Für eine Erweiterung der Autoverschrottung beim Abfallunternehmer Loacker Recycling in Götzis ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig. Das hat die Behörde entschieden. Naturschutzanwältin Lins denkt über einen Einspruch nach.

Seit mehr als einem halben Jahr läuft das Feststellungsverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Firma Loacker Recycling hat eine Erweiterung der Autoverschrottung in Götzis beantragt. Nun liegt der Bescheid des Landes vor. Demnach ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig.

Vier Wochen ab Zustellung kann gegen den Bescheid des Landes Einspruch erhoben werden. Naturschutzanwältin Katharina Lins sagte gegenüber ORF Radio Vorarlberg, sie werde erst am letzten Tag der Frist - also am ersten März - bekannt geben, ob sie Einspruch erheben wird oder nicht.

Landesabteilung setzt Frist für Loacker Recycling

Harald Dreher von der Abfallabteilung des Landes hat inzwischen für Loacker Recycling ebenfalls eine Frist gesetzt. Bis Ende der Woche muss das Unternehmen bekannt geben, wie es nun weiterverfahren will. Vom Land gewünscht ist die Errichtung einer Abluft-Anlage.

Stellt sich die Frage, ob „Loacker Recycling“ daran die Erweiterung der Autoverschrottung knüpft: Wäre dies der Fall, würde nämlich ein neuer Behördenlauf starten. Auch dies will Loacker Recycling erst Anfang März bekannt geben.

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