Mehr Krankenstände wegen Psyche

Seit 1995 haben sich die Krankenstandstage infolge psychischer Erkrankungen verdoppelt, während die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgegangen ist. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) will nun die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen.

Arbeitnehmer, die sich aufgrund psychischer Erkrankungen krank melden, bleiben auch dreimal länger zu Hause als bei Ausfällen aufgrund körperlicher Erkrankungen. Sozialminister Hundstorfer plant nun, die Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen. Mit einer Änderung des Arbeitnehmerschutzgesetzes sollen Arbeitgeber künftig nicht nur verpflichtet werden, sich um die körperliche Sicherheit ihrer Beschäftigten zu kümmern. Hundstorfer will die Unternehmen auch verpflichten, die Arbeitsabläufe auf ihre psychischen Auswirkungen zu überprüfen.

Debatte: Psychische Erkrankungen: Was kann der Arbeitgeber tun?
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Evaluierungen bisher nur zur Sicherheit

Schon bisher waren Unternehmen verpflichtet, Evaluierungen des Arbeitsplatzes durchzuführen. Der bisherige Fokus lag allerdings auf der Sicherheit der Arbeitnehmer und möglichen Gefährdungen durch Chemikalien und gefährliche Arbeitsvorgänge. Gesetzlich ist nun ausdrücklich vorgesehen, dass in diesen Überprüfungen auch die psychischen Belastungen berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa Zeitdruck und Monotonie am Arbeitsplatz.

Loacker kann sich Betriebsseelsorger vorstellen

Arbeitsmediziner sollen künftig nach Absolvierung einer psychologischen Zusatzausbildung auch die entsprechende Betreuung anbieten können. Laut ÖGB-Landesvorsitzende Norbert Loacker eine längst überfällige Aktion. Auch die Betriebsräte sollten mehr eingebunden werden. Loacker könnte sich sogar einen Betriebsseelsorger - also einen Betriebspfarrer - vorstellen - quasi als Vertrauensperson.

Auch Christoph Hinteregger, Obmann der Sparte Industrie in der Wirtschaftskammer, kann sich diese Gesetzesverankerung vorstellen. Allerdings nur wenn sie keine weiteren Kosten für Unternehmen bedeutet.

Durch psychische Erkrankungen entstehen gesamtwirtschaftlich am Arbeitsplatz messbare Kosten mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr.

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