Kornelia Ratz muss um Richteramt zittern

Die suspendierte Richterin Kornelia Ratz ist am Dienstag in Salzburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, davon zehn Monate unbedingt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert sie ihr Richteramt.

Laut Richter Andreas Posch hat Kornelia Ratz während des 21 Tage andauernden Prozesses versucht, das Gericht noch nachträglich in die Irre zu führen. So habe sie eine Zeugin, die sie belastet hatte, als unglaubwürdig und als geistig verwirrt dargestellt.

Ratz wurde aber mehrfach glaubwürdig belastet, unter anderem durch den Hauptangeklagten Jürgen H., aber auch durch jenen Justizmitarbeiter, der zunächst gestanden hatte, und dann dieses Geständnis widerrief. Dieser gab in jenem Fall, in dem Richterin Ratz zu Gunsten ihrer Familie ein gefälschtes Testament bestellt haben soll, Details an, die damals nur er wissen konnte.

„Rechtfertigungen waren absurd“

Belastend war laut Richter Andreas Posch auch jenes Telefonat vom 26. Jänner 2005, das sie nicht erklären konnte, das in die Chronologie des Geschehens aber perfekt passt. Der Richter geht davon aus, dass dies der Bestellanruf war. Ihre Rechtfertigungen in dem Fall seien abwegig und absurd gewesen, so Posch. Sie habe sich sogar als rechtlich ungebildet dargestellt. In der Urteilsbegründung wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Richterin Ratz dadurch ihr Amt verlieren werde und diese Rechtsfolge nicht bedingt nachgesehen werde. Wer so verbrecherisch agiere, dürfe im Staat keine solche Funktion mehr ausüben, begründete Richter Posch. Das Gericht nimmt bei Ratz einen Schaden von rund 542.000 Euro an. Sie verließ wortlos den Gerichtssaal.

Der Verteidiger von Kornelia Ratz kündigte Nichtigkeit und Berufung wegen des Strafausspruches und des Privatbeteiligten-Zuspruches an. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert Kornelia Ratz ihr Richteramt.

Der Fall Ratz wird also an den Obersten Gerichtshof gehen wegen der Nichtigkeitsbeschwerde und möglicherweise - falls der OGH nicht gleich auch über die Berufung zur Strafhöhe entscheidet - auch noch ans Oberlandesgericht Linz.

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