Urteile im Testamentsprozess erwartet

Der Testamentsfälscherprozess in Salzburg wird kommenden Dienstag in erster Instanz entschieden. Nach 21 Verhandlungstagen werden die ausstehenden sechs Urteile gesprochen. Auf der Anklagebank sitzen noch fünf ehemalige Justiz-Mitarbeiter.

Neben den fünf Justizmitarbeiterin ist eine Privatperson angeklagt. Unter den Justizangehörigen ist auch die vom Dienst supendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch Kornelia Ratz. Laut Staatsanwaltschaft wurden von 2001 bis 2008 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert. Über 150 Personen haben sich als Geschädigte gemeldet. Die eigentlichen Erben sind um Vermögen von insgesamt zehn Millionen Euro geprellt worden.

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Eine Zusammenfassung von Vorarlberg-heute Redakteur Gernot Hämmerle

Staatsanwälte fordern Schuldsprüche

Die Staatsanwälte haben in ihren Schlussplädoyers klare Schuldsprüche gefordert. Die Angeklagten hätten der Justiz einen immensen Schaden zugefügt. Die Strafen gegenüber den bereits verurteilten Nebenangeklagten müssten sich deutlich erhöhen, betonte etwa der Feldkircher Staatsanwalt Manfred Bolter.

Für die vier bereits verurteilten Angehörigen des Hauptangeklagten, die sich als Scheinerben zu Verfügung gestellt hatten, gab es vor allem bedingte Strafen. Nur der jüngere Bruder des Hauptangeklagten, der sich als Pflegehelfer auch in Altersheimen nach geeigneten Opfern und deren Dokumenten umschaute, wurde zu zweieinhalb Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt.

Geständnis des „Schulfreundes“

Klar sei der Schuldspruch über den
langjährigen Schulfreund des Hauptangeklagten - einen Salzburger Immobilienhändler. Dieser hatte gestanden, dass er sich mehrfach als Scheinerbe zu Verfügung gestellt und das erbeutete Vermögen auch angelegt habe.

Einen klaren Schuldspruch werde es logischerweise vor allem für den Hauptangeklagten, Jürgen H., geben. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgegeben, auf das sich die Anklage im wesentlichen gestützt hatte. Er ist wegen einer Vielzahl an Delikten angeklagt - darunter Amtsmissbrauch und gewerbsmäßiger schwerer Betrug unter Ausnützung einer Amtsstelle. Der Strafrahmen beträgt 15 Jahre Haft.

Anklagevertreter bringen Milderungsgründe ins Spiel

Allerdings hatten sogar die Anklagevertreter auf eine Reihe Milderungsgründe hingewiesen, die der Verteidiger noch präzisierte: Sein Mandant habe sich nicht nur in vollem Umfang schuldig bekannt, dessen
Tatverhalten stehe auch im Widerspruch zu seinem sonstigem, bescheidenen und unauffälligen Leben. Er habe sich bemüht, den Schaden wieder gut zu machen und von dem Geld bislang auch nichts verbraucht. Nicht Gier oder Gewinnsucht seien Anlass für die Fälschungen gewesen, sagte der Anwalt, sondern eine diffuse Mischung aus Zukunftsangst und Schutzverhalten für die Verwandten. Jürgen H. habe überdies ganz wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Einzeltäter oder Komplizenrunde?

Daran zweifeln freilich dessen drei einstige Kollegen und auch die angeklagte Richterin Kornelia Ratz. Sie sprachen von einem Einzeltäter, der beinahe in einem Wahnsinn sich die angeblichen Taten von Komplizen zusammengereimt habe. Anwalt Nicolas Stieger führt aus, es gebe nur dieses einzige „faule Ei“ und das sei Jürgen H., der zusammen mit seinem besten Freund und anderen Familienmitgliedern das System des Gerichtes ausgenützt habe.

Kornelia Ratz weist Vorwürfe zurück

Die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Richterin Kornelia Ratz war die prominenteste Angeklagte. Sie soll ein gefälschtes Testament in Auftrag gegen haben, durch das ihre Verwandten über eine halbe Million Euro geerbt haben. Der Strafrahmen bei ihr liegt bei zehn Jahren Haft. Sie bestritt von Anfang an. „Ich habe damit überhaupt nichts zu tun,“ so die Angeklagte wörtlich. Sie habe weder ein Testament gefälscht, noch eine Fälschung in Auftrag gegeben. Sie könne den Vorwurf nur zurückweisen.

Erben-Anwalt wirft Angeklagten Uneinsicht vor

Für den Salzburger Anwalt Peter Lechenauer, der geschädigte Erben vertritt, war diese Haltung unfassbar. Die Angeklagten hätten eine Selbstherrlichkeit an den Tag gelegt und keine Einsicht gezeigt. Schamlos hätten sie ihre Amtsstellung ausgenützt. Das müsse sich in Schuld und Strafe zeigen, sagte Lechenauer vor einem Monat in seinem Schlussplädoyer. Der Staatsanwaltschaft wollte er, wie so viele, „Rosen streuen“. Sie hätte nicht davor zurückgeschreckt, in den eigenen Reihen der Justiz Sauberkeit und Klärung herbei zu führen. Die Urteile sollten dieser Arbeit gerecht werden.