Testamente: Die Schlussplädoyers

In Salzburg laufen die Schlussplädoyers im Testamentsfälscherprozess: Klaus Grubhofer, der Verteidiger von Jürgen H., fordert ein mildes Urteil. Die Verteidiger von Kurt T., Clemens M. und Richterin Ratz fordern Freisprüche.

Nachdem am Mittwoch die Staatsanwälte und die Privatbeteiligtenvertreter ihre Schlussplädoyers hielten - mehr dazu in Testamente: Schlussplädoyers der Ankläger - waren am Donnerstag die Verteidiger an der Reihe.

Grubhofer: „Bitte um mildes Urteil für Jürgen H.“

Den Anfang machte Anwalt Klaus Grubhofer, der den Hauptangeklagten Jürgen H. verteidigt. Er führte aus, dass sich sein Mandant in vollem Umfang schuldig bekannt habe. Die Anklageschrift sei aber das Ergebnis einer akribischen Ermittlung und sie stütze sich nicht nur auf die Aussagen von Jürgen H.

Das Unrechtsbewusstsein am Bezirksgericht Dornbirn sei mangelhaft gewesen, sagte Grubhofer. Es sei nicht glaubhaft, dass die anderen Angeklagten keine „Unregelmäßigkeiten“ bemerkt hätten.

Das Tatverhalten von Jürgen H. stehe im Widerspruch zu dessen sonstigem, bescheidenen und unauffälligen Leben. Er habe sich bemüht, den Schaden wieder gut zu machen und von dem Geld bislang auch nichts verbraucht. Jürgen H. habe überdies ganz wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen. Diese Milderungsgründe mögen Berücksichtigung finden, erbat sich Klaus Grubhofer. Mehr dazu in Verteidiger: „Bitte um mildes Urteil für Jürgen H.“

Stieger fordert Freispruch für Kurt T.

Der Verteidiger von Kurt T., Nicolas Stieger, erklärte, es sei ein Riesendrama passiert und dieses Verbrechen werde auch von ihm nicht geduldet. Die Frage sei, ob sein Mandant etwas mit eben diesem Verbrechen zu tun habe. Die Anklageschrift sei „voll mit Widersprüchen“. Zudem seien die Aussagen von Jürgen H. Lügen.

Bei seinem Mandanten gehe es tatsächlich um die Existenz. Jürgen H. sei ein Verbrecher allererster Güte, so Stieger. Er habe alle Leute nach Strich und Faden betrogen. Wenn Zweifel daran bestünden, dass sein Mandant schuldig sei, müsse man Kurt T. freisprechen. „Der Justizskandal ist kein Justizskandal, sondern eine Person. Ein faules Ei im System!“, so Stieger.

Um seine eigene Familie in so eine Affäre hineinzuziehen, müsse man schon skrupellos sein, so Stieger. Kurt T. sitze hingegen unschuldig auf dem Anklagesessel. Alles spreche dafür, dass er missbraucht worden sei und freizusprechen sei. Es sei eine ganz miese Art von Jürgen H., sich selbst zum Opfer zu machen. So sei er, Stieger, so weit, dass er ihm kein Wort mehr glaube. Mehr dazu in Stieger: „Der Justizskandal ist eine Person“

Grass: Ratz habe sich nie in Widersprüche verstrickt

Zu Mittag war der Verteidiger der angeklagten suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz, am Wort. Bertram Grass sagte, die Zeugin, die seine Mandantin belastete, sei eine Frau gewesen, die sich Dinge nicht gut gemerkt habe. Sie habe etwa sogar Postleitzahlen verwechselt. Zudem habe sich auch der Hauptangeklagte Jürgen H. in Widersprüche verstrickt.

Was bleibe sei, dass Richterin Ratz nicht beim Gericht angerufen hat (Anm.: und ein gefälschtes Testament bestellt hat). „So abgebrüht ist niemand“, sagte Grass. Sie sei sicher niemand, der um den heißen Brei herumrede, wie sie der Hauptangeklagte bei diesem Anruf beschrieben hatte.

In Wirklichkeit habe Ratz immer das gleiche gesagt und sie habe sich nie in Widersprüche verstrickt. Bei der Frage, ob sie angerufen hat oder nicht, gehe es um eine ganz sensible, wichtige Beweisfrage, so Grass. Genau hier habe sich der Hauptangeklagte widersprochen. Mehr dazu in Grass fordert Freispruch für Kornelia Ratz

Freispruch-Forderung auch für Clemens M.

Die Fälscherbanden-Theorie der Anklage zog der Verteidiger von Clemens M., Lukas Kollmann, in Zweifel. Es habe zwar eine Bande gegeben. Allerdings außerhalb des Bezirksgerichts und aus dem engsten Umfeld von Jürgen H.

Der Hauptangeklagte konnte laut Kollmann am Bezirkgericht überall hin. als Geschäftsstellenleiter sei ihm alles zur Verfügung gestanden, um zu fälschen. Jeder Mitwisser wäre für Jürgen H. gefährlich gewesen. „Warum sollte er sich dem aussetzen, etwa bei den ‚Hocks‘ im Bezirksgericht?“, fragte Kollmann rhetorisch. Mehr in Kollmann: Clemens M. soll freigesprochen werden

Bertsch fordert Freispruch für Walter M.

Der Verteidiger von Walter M., German Bertsch, sagte in seinem Schlussplädoyer, Jürgen H. hätte das Wissen von Walter M. gar nicht gebraucht. Es sei so interessiert gewesen, dass er selbst gewisse Dinge gewusst habe. Bertsch verwies auf ein Zitat von Walter M.: „Wenn ich ein Erbschleicher wäre, hätte ich ganz andere Dinge tun können.“

Jürgen H habe sich unfair verhalten, indem er während der Hauptverhandlung, dem Kernstück des Strafverfahrens, geschwiegen habe. Er schloss mit dem Satz: „Es zählt nur was gewesen ist und nicht was gewesen hätte sein können.“ Auch Bertsch beantragte einen Freispruch.

Verteidiger Cardona fordert angemessene Strafe

Zum Abschluss forderte der Verteidiger von Peter H., jenem Strohmann, der den Großteil des ergaunerten Geldes verwaltete, eine angemessene Strafe. Er verwies auf die immense - „nahezu vollständige“ Schadenswidergutmachung, auf die Unbescholtenheit seines Mandanten und auf dessen umfassendes Geständnis.