Verwirrung über Wahlwiederholung

Der Mediensprecher des Verfassungerichtshofes weist eine Wahlwiederholung in Bludenz und Hohenems am Samstag als falsch zurück. Die Vorarlberger Nachrichten hatten darüber in ihrer Samstagausgabe berichtet. Der VfGH habe noch nicht entschieden, so Christian Neuwirth.

Rund um die angeblichen Neuwahlen in Hohenems und Bludenz kommt es mehr und mehr zu einem Verwirrspiel. Die Vorarlberger Nachrichten berichteten am Samstag, dass der Verfassungsgerichtshof entschieden habe, dass beide Wahlen wiederholt werden müssen.

Am Samstag folgte postwendend das offizielle Dementi des Verfassungsgerichtshofs: Der Sprecher Christian Neuwirth twitterte, die Medienberichte über Wahlwiederholungen in Bludenz und Hohenems seien falsch. Und auch auf telefonische Nachfrage des ORF Vorarlberg beteuert Neuwirth: es gibt keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in dieser Sache.

Undichte Stelle im Höchstgericht?

In der soeben zu Ende gegangenen Herbstsession des Verfassungsgerichtshofs stand die Wahlanfechtung in Bludenz und Hohenems auf dem Programm. Die Zeitung berief sich auf „verlässliche Informationen“, wonach in beiden Städten den Wahlanfechtungen stattgegeben worden sei.

Der VfGH nimmt es grundsätzlich sehr genau mit der Kommunikation von Entscheidungen. Gerüchte über den möglichen Ausgang von Verfahren hört man nicht gern und sie werden auch nicht kommentiert.

Vorgeschichte

Bei den Bürgermeister-Stichwahlen am 29. März 2015 war es sowohl in Bludenz zwischen Josef „Mandi“ Katzenmayer (ÖVP) und Mario Leiter (SPÖ) als auch in Hohenems zwischen Richard Amann (ÖVP) und Dieter Egger (FPÖ) zu Ungereimtheiten gekommen. Die unterlegenen Kandidaten ließen die Wahlen beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

Die angefochtenen Stichwahlen gingen beide knapp aus: In Bludenz wurde Katzenmayer mit nur 27 Stimmen mehr als Leiter Bürgermeister, in Hohenems unterlag Egger dem regierenden Bürgermeister Amann um nur 121 Stimmen.

Ausgabe von Wahlkarten

In Bludenz hat die SPÖ die Wahl mit dem Argument beeinsprucht, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung der Wahlkarten gab. So sollen etwa ÖVP-Wahlhelfer die Wahlkarten gleich „en gros“ bestellt und mitgenommen haben. Ähnlich die Vorwürfe der FPÖ in Hohenems, die u.a. anführt, dass Wahlkarten nicht nur an Familienmitglieder ohne Vollmacht ausgegeben worden seien. So sollen zwei Seniorenheime die Wahlkarten per E-Mail bestellt haben, dann sollen sie von einem Zivildiener abgeholt worden sein.

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