Neue Regeln für Radfahrer

Für Radfahrer gelten seit Anfang April neue Regeln. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt mehr Rechte für Radler gegenüber Autofahrern. Neu sind unter anderem Vorrangregeln und das Reißverschlusssystem.

Radfahrer, die parallel zum Fließverkehr fahren, haben Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Ab sofort gilt für Radfahrer auch das Reißverschlusssystem. Diese Neuerung kommt dann zum Tragen, wenn der Radweg zu Ende ist und in die Fahrbahn übergeht.

Künftig mehr Rechte für Radfahrer

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung spricht Radfahrern mehr Rechte gegenüber Autofahrern zu. Neu sind vor allem die Vorrangregeln und das Reißverschlusssystem.

Der Schutzweg ist nur noch für Fußgänger da. Das bedeutet für Radler: Absteigen und das Rad schieben. Es sei denn, der Zebrastreifen hat eine Zusatzmarkierung.

Neunjährige dürfen ab sofort nach bestandener Radfahrprüfung auch ohne erwachsene Begleitperson losradeln. Voraussetzung ist der Besuch der vierten Schulstufe und ein Radfahrausweis.