Kinderbetreuungsgeld: Das ist ab 1. März neu

Das Kinderbetreuungsgeld wird ab dem 1. März neu geregelt. Es soll Eltern mehr Flexibiltät geben und die „Arbeitsteilung“ zwischen den Elternteilen belohnen. Die wichtigsten Infos finden Sie hier.

Factsheet zum Kinderberteuungsgeld neu:

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Die neue Regelung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. März geboren werden. Die Eltern sollen mehr Flexibilität erhalten. Außerdem gibt es mehr Geld, wenn beide Eltern betreuen: Wenn beide Elternteile in Karenz gehen - etwa in einem Verhältnis von 50:50 oder 60:40 - dann kommt man auf ca. 16.500 Euro. 15.500 entfallen auf das Kindergeld, 1.000 Euro beträgt der Partnerschaftsbonus. Diese Summe ist aber über den ganzen Auszahlungszeitraum zu rechnen: Der beträgt ab 1. März zwischen 15 und 35 Monaten.

Vater und Kind

FOTOLIA/drubig-photo

Wenn nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld bezieht, ist die Gesamtsumme um knapp 2.000 Euro niedriger und die Auszahlungszeit kürzer. Die liegt dann zwischen 12 und 28 Monaten. Wer möchte, kann auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen. 80 Prozent des Nettoverdienstes plus Zuschläge, maximal aber 2.000 Euro pro Monat - und das für maximal 14 Monate. Und: Väter, die direkt nach der Geburt in die Kinderbetreuung gehen, bekommen noch einen Familienzeitbonus.

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