Edtstadler: Sicherungshaft-Kriterien noch unklar
Die Eckpunkte für die von der Bundesregierung geplante Sicherungshaft sind inzwischen klar: Verhängt werden soll sie von Beamten des Bundesasylamts, bestätigt oder wieder aufgehoben werden soll sie binnen 48 Stunden von Richtern des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Die Kriterien für die Verhängung sind bisher aber nicht ganz klar, bestätigte Edtstadler am Freitag.
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Betroffen sein werden aber Personen, „die mehrere Gefährdungsaspekte in sich tragen“, erläuterte die Staatssekretärin. „Etwa, wenn jemand trotz aufrechten Einreiseverbotes einreist, wenn jemand viele Vorstrafen hat, sich aggressiv gefährdet und vielleicht auch ein Drogen- oder Alkoholproblem hat.“ Dann müsse eine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnungen angenommen werden, die Sicherungshaft kann die Folge sein.
Hoffen auf die Opposition
Zum Anlassfall an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn sagte Edtstadler, dass es nicht möglich gewesen wäre, gegen den Tatverdächtigen eine Schubhaft zu verhängen, weil man sich noch mitten im Asylverfahren befunden habe. „Und wenn irgendwelche Oppositionsparteien hier etwas anderes behaupten, dann liegen sie schlicht falsch.“
Edtstadler ist „sehr sicher“, dass auch die Oppositionsparteien am „höchsten Schutz“ der Bevölkerung interessiert seien. Sie glaubt daher, dass auch diese Parteien das Gesetz zur Sicherungshaft begrüßen werden, sobald klar sei, was die Regierung genau plane.