Frau beschuldigt Mann und wird selber verurteilt

Ein Einbruch im März vor zwei Jahren in Lustenau hat am Montag das Landesgericht Feldkirch beschäftigt. Über ein Jahr war unklar, wer als Täter in Frage kommt, bis im Sommer 2018 ein anonymes Mail bei der Polizei Lustenau einging - und einen Unterländer des Einbruchs beschuldigte.

Bei dem Einbruch vor zwei Jahren verschwand ein Tresor aus einer Wohnung, mit Schmuck und Bargeld im Wert von über 15.000 Euro. Vor Gericht stand nun der im Mail beschuldigte 33-Jährige - und seine 30-jährige Ehefrau, die als Verfasserin des Mails ermittelt wurde. Sie hatte in der anonymen Nachricht noch angegeben, ihr Mann sei der alleinige Täter - sie lebt getrennt von ihm und will sich scheiden lassen.

Frau änderte Aussage

Im Zuge ihrer Einvernahme änderte sie ihre Aussage: Sie habe ihren Mann damals zum Tatort gefahren, ohne zu wissen, dass er einbrechen wolle - ihm dann aber, als er mit dem geklauten Tresor aus dem Haus kam, beim Abtransport geholfen und auch den Schmuck aus dem Tresor verkauft und so zu Geld gemacht.

Der Mann beteuerte vor Gericht seine Unschuld, er ist noch dazu mittlerweile mit der Tochter des bestohlenen Ehepaars liiert. Sein Rechtsanwalt betonte vor Gericht, es gebe außer der belastenden Aussage seiner Noch-Ehefrau keinen Beweis, der ihn mit dem Einbruch in Verbindung bringe.

Beschuldigter Mann wurde freigesprochen

Richter Martin Mitteregger glaubte schließlich dem Mann und sprach ihn frei. Die Art und Weise, in der die Frau ihre Darstellung der Ereignisse verändert habe, lasse sie nun als wenig glaubwürdig erscheinen. Dazu komme der Hass, den sie offenbar für ihren Noch-Ehemann empfinde - Whatsapp-Nachrichten, die sie ihm geschrieben hat, seien im Tonfall aus der untersten Schublade, so Richter Mitteregger.

Wegen Einbruchs und Erpressung verurteilt

Die Frau selber hatte Täterwissen, etwa über den Verbleib des Tresors - was laut Urteilsbegründung klarmachte, dass sie selber beim Einbruch mitwirkte. Verurteilt wurde die 30-Jährige außerdem wegen Erpressung. Sie wollte der Freundin eines Ex-Freundes sagen, sie habe wieder eine Affäre mit diesem Mann, wenn er ihr nicht 1.500 Euro zahle.

Die Angeklagte wurde - nicht rechtskräftig - zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, dazu kommt eine Geldstrafe von 2.400 Euro. Außerdem muss sie den Schaden in Höhe von rund 16.000 Euro ersetzen, den der Einbruch verursacht hat.