„Rettungsverweigerer“ muss nicht zahlen

Der 88-jährige Wanderer, der am Samstag zwei Hubschraubereinsätze ausgelöst hatte, muss keine Rettungskosten bezahlen. Der Mann war beim ersten Mal nicht in den Helikopter eingestiegen und beim zweiten Mal nur widerwillig.

Beim ersten Flug der Bergrettung handelt es sich um einen Fehleinsatz, da sich der Mann weigerte mitzufliegen, so die Einsatzkräfte. Auch der zweite Flug des Polizeihubschraubers wird laut Innenministerium nicht verrechnet. Der Mann sei dement. Eine Hilfeleistung sei hier notwendig gewesen, auch wenn sich der Mann zunächst gegen die Rettung gewehrt habe.

Wanderung auf den Itonskopf

Der 88-jährige Deutsche war laut Polizei am Samstag gegen 4.30 Uhr alleine vom Panoramagasthof Kristberg zu einer Wanderung auf den Itonskopf aufgebrochen. Gegen 15.00 Uhr befand sich der Mann kurz unterhalb des Gipfels und fiel anderen Wanderern dadurch auf, dass er große Mühe hatte, den Gipfel zu erreichen. Da er offensichtliche Kreislaufprobleme hatte, setzten sie einen Notruf ab - mehr dazu in Erschöpft, aber wehrhaft: 88-Jähriger geborgen (vorarlberg.ORF.at; 22.10.2018).